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16.04.2025

Gegen überbordende Bürokratie

 Landratsamt und Gemeinden stemmen sich gegen neue Trinkwasser-Verordnung

Post aus dem Landkreis Miesbach hat jetzt Landtagsabgeordneter Walter Nussel erhalten: Mit einem Schreiben gegen die neue Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung hat sich Landrat Olaf von Löwis im Namen von 16 Bürgermeistern seines Landkreises an den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau gewandt. Der Inhalt: Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie 2020/2184 über die Qualität von Trinkwasser wird das Landratsamt in den Gemeinden des Landkreises nicht verfolgen.

Was steckt dahinter? Laut Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV -, die der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1) dient, sind zukünftig alle Gemeinden sowie kleinere Wasserversorger wie Vereine und Verbände, die im Landkreis Miesbach die Wasserversorgung sicherstellen, dazu verpflichtet, alle sechs Jahre durch ein geologisches Fachbüro die Trinkwassereinzugsgebiete prüfen zu lassen. Dazu gehören auch die Erstellung einer Gefährdungsanalyse sowie die Durchführung einer Risikoabschätzung.

Das Landratsamt Miesbach kam seiner Aufklärungspflicht nach und hat die Gemeinden und sonstigen Wasserversorger im vergangenen Jahr darüber informiert. In der Bürgermeister-Dienstbesprechung Mitte März waren sich die Bürgermeister der Landkreis-Gemeinden einig, diese Richtlinie nicht umzusetzen. „Der zusätzliche Bürokratieaufwand, der von dieser Richtlinie ausgelöst wird, ist in keinster Weise zu rechtfertigen“, fasst Landrat Olaf von Löwis den Unmut in den Gemeinden zusammen. Schlimmer noch: Im Landkreis gebe es sehr viele kleine Wasserversorger, unter anderem im Tegernseer Tal. Diese seien gar nicht in der Lage, ein Fachbüro erst einmal zu finden und dann auch noch die umfangreiche Recherche und Dokumentation zu bezahlen. Deshalb würden einige kleinere Wasserversorger fürchten, ihre Arbeit einstellen zu müssen. Landrat von Löwis wandte sich nun im Namen der Bürgermeister an den Bürokratieabbau-Beauftragten Walter Nussel und bat ihn um Unterstützung.

Eine Ausnahme bildet der Markt Holzkirchen: Nach Rücksprache des Bürgermeisters Christoph Schmid mit den Geschäftsführern der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH arbeiten diese als einzige Wasserversorger im Landkreis bereits an dem zur Verfügung gestellten Fragenkatalog. Die Gemeindewerke Holzkirchen haben im Gegensatz zu kleineren Gemeinden oder Wasserversorgern jedoch mit der Versorgung von etwa 8000 Haushalten auch eine gewisse kritische Größenordnung überschritten. Kritisch sehen aber auch die Geschäftsführer der Gemeindewerke Holzkirchen, dass jeweils eine Bestätigung eines Ingenieurbüros gefordert wird.

„Die Qualität unseres Trinkwassers im Landkreis Miesbach ist einwandfrei und wird ohnehin ständig überprüft“, betont Landrat von Löwis. Deshalb schließe sich das Landratsamt Miesbach den Bürgermeistern an, die zum Teil auch ohne die Weisungskompetenz an den jeweiligen Wasserversorger in ihrer Gemeinde politisch die gemeinsame Haltung gegen diese Richtlinie unterstützen. Man werde die Umsetzung der Richtlinie nicht verfolgen. „Wenn eine neue Richtlinie völlig überflüssig ist und nur noch Bürokratie verursacht, dann muss man das auch mal nach oben rückspiegeln“, so von Löwis.