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08.08.2025

Zweite Auslegung der LSG-Verordnungsentwürfe geplant

 Einwendungen können auch später wirksam gemacht werden

Die Einwendungsfrist hinsichtlich der derzeit in Auslegung befindlichen LSG-Verordnungen endet aufgrund gesetzlicher Regelung mit Ablauf des 11.08.2025 und kann verwaltungsseitig auch nicht verlängert werden. Unter Berücksichtigung der bisher eingegangenen Einwendungen wurde seitens des Landratsamtes heute, Freitag, entschieden, unter allen Umständen mindestens noch eine zweite Auslegung der Verordnungsentwürfe durchzuführen. Mit dieser Entscheidung reagiert Landrat Olaf von Löwis of Menar auf die anhaltende öffentliche Kritik zu Zeitpunkt und Dauer der Auslegung.  

Im Rahmen der späteren weiteren Auslegung können nicht nur Einwendungen hinsichtlich etwaiger Änderungen in den Verordnungsentwürfen vorgetragen werden. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Rahmen noch alle Einwendungen wirksam geltend gemacht werden können, welche sich schon gegen Inhalte des aktuell ausliegenden Entwurfs richten. Insoweit tritt kein Ausschluss und kein Fristversäumnis ein. „Alle Betroffenen sollen ausreichend Zeit haben, sich einzubringen“, so Landrat Olaf von Löwis.