Stellungnahme zu den neuen LSG-Verordnungsentwürfen
Die Mitglieder des Kreistages haben vor drei Jahren das Landratsamt mit einem fast einstimmigen Beschluss damit beauftragt, neue Verordnungen für sechs Landschaftsschutzgebiete zu erstellen und zugleich das Radfahren nur auf geeigneten Wegen zu erlauben. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber, von der aus jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Mitglied sitzt, nahm daraufhin ihre Arbeit auf. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt koordiniert seitdem die Erstellung eines Verordnungs-Entwurfes für die öffentliche Auslegung und versucht dabei, die Aufgaben und Belange jeder von den Verordnungen betroffenen Gruppen (Grundstücksbesitzer, Landwirtschaft, Forst- und Almwirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Radsport, Fraktionen, Kommunen u.a.) zu berücksichtigen. Während dieses Prozesses wurden die Kreisrätinnen und Kreisräte sowie die Bürgermeister und Verwaltungen der 17 Kommunen über die grundsätzliche Entwicklung immer wieder informiert. Die Kommunen wurden zusätzlich vorab beteiligt hinsichtlich Flächen, die kurz- bis mittelfristig einer Bebauung zugeführt werden sollen bzw. für die solche Vorplanungen existieren. Im Juni 2025 wurden die Verordnungs-Entwürfe für die sechs Landschaftsschutzgebiete fertiggestellt und in die Auslegungsphase gebracht. Seit 11. Juli 2025 liegen diese Entwürfe nun in den betroffenen Kommunen und am Landratsamt aus. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann und soll hier Einblick nehmen und Einwände begründet vorbringen. Die Auslegungsphase dauert noch bis 11. August, dies entspricht den gesetzlichen Verfahrensvorschriften. Dass sich bislang bereits einige Bürger hier eingebracht haben, Vereinigungen und auch viele Gemeinden nach den Sitzungen in ihren Gremien ihre Stellungnahmen sowohl positiver als auch negativer Art abgegeben haben, „ist gelebte Demokratie“, sagt Landrat Olaf von Löwis.
Seit drei Jahren und noch für das Jahr 2026 gilt die so genannte einstweilige Sicherstellung für die betroffenen Gebiete. Diese beinhaltet im Großen und Ganzen die gleichen Aussagen wie die vorliegenden Verordnungsentwürfe der einstweiligen Sicherstellung. „Wir haben hier aber einiges angepasst in Absprache mit Landwirten zum Beispiel und nur weniges neu integriert“, sagt Josef Faas von der UNB. Für ihn steht fest: „Jetzt sind die Umgriffe der Landschaftsschutzgebiete fachlich begründet und werden auch dem Anspruch einer großflächigen Regelung des Erholungsverkehrs gerecht.“
Nach der Auslegungsphase, die am 11. August endet, werden alle Einwände bearbeitet und zusammengefasst, ehe erneut die Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Fraktionen und der betroffenen Gruppen zusammenkommt und aufgrund der eingebrachten Einwände die Verordnungsentwürfe überarbeitet. „Es kann gut sein, dass es dann zu einer weiteren Auslegungsphase kommt“, sagt von Löwis. „Aber genau das war von Anfang an beabsichtigt. Wir wollten hier den demokratischen Prozess in Gang setzen, und das ist uns gelungen.“ Das Erstellen der LSG-Verordnungen sei ein dynamischer Prozess. Das Wichtigste dürfe man aber nicht aus den Augen verlieren, sagt von Löwis: „Wir sind uns und nachkommenden Generationen dazu verpflichtet, unsere einzigartige, unter anderem von der Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft zu erhalten.“