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13.11.2025

Landschaftsschutzgebiete: Weiteres Vorgehen

Zweite Auslegung der aktualisierten Verordnungs-Entwürfe beginnt am 21. November 

Qualität vor Tempo – nach diesem Credo wird derzeit der Prozess fortgeführt, aktualisierte Verordnungen für sechs Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach zu erstellen. Nach der Sonder-Kreistagssitzung am Dienstag, 11. November 2025, und internen Abstimmungen hat sich Landrat Olaf von Löwis nun für folgenden weiteren Zeitplan entschieden:  Die zweite Auslegung der seitdem laufend aktualisierten, mit Gremien und Gemeinden abgesprochenen Entwürfe beginnt am Freitag, 21. November 2025. Die erforderliche Bekanntmachung kann mittels des Amtsblattes sichergestellt werden. Die Entwürfe und Karten liegen im Landratsamt Miesbach, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, Haus G (Infopoint) zu den allgemeinen Dienststunden sowie in den Rathäusern der von den Landschaftsschutzgebieten betroffenen Gemeinden aus. Ebenfalls einzusehen sind sie dann auf der Internetseite des Landratsamtes.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Auslegungsdauer von einem Monat. In diesem Zeitraum können Einwendungen beim Landratsamt eingereicht werden. Dies kann neben einer postalischen Zustellung auch per Mail an umweltrecht@lra-mb.bayern.de erfolgen.

Danach wird die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen prüfen. Wenn diese Prüfungen abgeschlossen und berechtigte Einwände in die Verordnungen eingearbeitet sind, wird der Kreistag in einer Sondersitzung noch vor der Kommunalwahl am 8. März 2026 darüber entscheiden.

Die bisherigen mehr als 800 Einwendungen sind bereits alle von der UNB sowie der Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete geprüft und die berechtigen in die Entwürfe eingearbeitet worden. Nur einzeln beantwortet wurden diese von der Verwaltung noch nicht. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht erforderlich aus rechtlicher Sicht, sagt Abteilungsleiterin Dr. Franziska-Maria Kreuzinger. Eine Beantwortung geschieht zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Beschlussfassung durch den Kreistag.