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30.01.2026

Änderung bei der Antragstellung für waffen- und jagdrechtliche Erlaubnisse

 

Aufgrund der Umstrukturierung des Landratsamts Miesbach werden ab dem 01. Februar 2026 die Anträge für folgende Erlaubnisse über den Bürgerservice entgegengenommen:

  • Jagdschein
  • Waffenbesitzkarte
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Kleiner Waffenschein

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anträge ab diesem Datum direkt beim Bürgerservice im Gebäude der Zulassung des Landratsamts einzureichen.

Öffnungszeiten des Bürgerservice (Haus G – Gebäude der Kfz-Zulassung):

  • Montag und Dienstag: 07.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
  • Mittwoch: 07.00 - 12.30 Uhr
  • Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
  • Freitag: 07.30 - 12.30 Uhr

Alternativ können die Anträge weiterhin postalisch oder online eingereicht werden. Alle notwendigen Formulare und Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamts Miesbach unter www.landkreis-miesbach.de/Online-Dienste-waffenrechtliche-Erlaubnisse zur Verfügung.

Aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Anträgen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Ab dem 01. Februar 2026 werden die erteilten Erlaubnisse, außer der kleine Waffenschein, ausschließlich postalisch zugesandt. Eine persönliche Abholung ist dann nicht mehr möglich.