Senioren und Altenhilfeplanung
Erfassung der Dienste und Einrichtungsstrukturen
Anregung und Ausbau von bedarfsgerechten Angeboten, Initiierung neuer Projekte
Begleitung von Arbeitskreisen auf dem Gebiet der Seniorenhilfe
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Katholisches Kreisbildungswerk Miesbach
evangelisch-lutherisches Bildungswerk des Dekanats Bad Tölz
Familienpflegezeitgesetz seit 01.Januar 2012 in KraftBereits heute sind rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. In wenigen Jahrzehnten soll die Zahl über 4 Millionen liegen – bei gleichzeitigem Rückgang der Erwerbstätigen. Gerade viele ältere Pflegebedürftige wollen zu Hause in den eigenen vier Wänden von Familienangehörigen gepflegt werden. Diesem Bedürfnis entspricht, dass in Zukunft mehr ambulant als stationär gepflegt werden soll.
Hier setzt die Familienpflegezeit an: Beschäftigte, die eine Familienangehörige oder einen Familienangehörigen pflegen wollen, können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Das Gehalt reduziert sich dabei nur auf 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Während der Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Ist die Pflegezeit beendet und die Beschäftigten arbeiten wieder in Vollzeit, bleibt das Gehalt bei 75 Prozent, bis der Vorschuss nachgearbeitet worden ist. Anträge für die Familienpflegezeit können bereits seit dem 01. Januar 2012 gestellt werden.
Die Informationsbroschüre für Beschäftigte sowie Unternehmen können Sie hier herunterladen.
Allgemeine Informationen zur Familienpflegezeit erhalten Sie unter folgendem Link..
Servicetelefon Wege zur PflegeDas Servicetelefon Wege zur Pflege ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr
unter 01801 - 50 70 90 zu erreichen.
Weitere Informationen
www.wege-zur-pflege.de
www.familien-pflege-zeit.de
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Christine Dietl
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83714 Miesbach