Brandschutz
>Die Freiwilligen Feuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden, die die Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten müssen.
Zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören der klassische Brandschutz, der technische Hilfsdienst sowie das Stellen von Sicherheitswachen bei Veranstaltungen.
Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr kann man grundsätzlich ab 12 Jahren werden. Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Konkrete Informationen über die Feuerwehr in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
Das Landkreisgebiet wurde in 3 Feuerwehrinspektionsbereiche eingeteilt.
- Feuerwehrinspektion 1 (Miesbach)
- Feuerwehrinspektion 2 (Holzkirchen)
- Feuerwehrinspektion 3 (Tegernsee)
Bestand der Feuerwehren im Landkreis Miesbach zum 31.12.2009:37 Freiwillige Feuerwehren
- 1 anerkannte Werksfeuerwehr
- ca. 2000 Aktive Feuerwehrleute
>Die räumliche Aufteilung mit der Zuordnung der Feuerwehren ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt.
Ansprechpartner:
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