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Verkauf eines Fahrzeuges

Beim Verkauf Ihres Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde der Kaufvertrag zu übersenden.
Vordrucke sind auch im Schreibwarenhandel erhältlich.

Eine ausreichende Mitteilung über den Verkauf muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift vom Verkäufer
  • Name und Anschritt vom Käufer
  • Amtliches Kennzeichen
  • Übergabe der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief / ZB II u. Fahrzeugschein / ZB I)
  • Beide Unterschriften mit Datumsangabe

Notwendige Unterlagen

  • Kaufvertrag/Veräußerungsanzeige

Kontaktinformationen

  • Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs ist persönlich oder durch Dritte möglich.
  • Der Kaufvertrag/die Veräußerungsanzeige kann auch per Post oder Fax erfolgen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO‑
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)