Reisen mit BTM/Schengen Formular
Mitführung von ärztlich verordneten Betäubungsmitteln auf Reisen.
Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln beachten Sie bitte folgendes:
Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens:
Für Staaten, die dem Schengener Abkommen angehören, muss die von der verordnenden Ärtzin/ vom verordnenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich (siehe Information "Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens" unter Nr. 2).
Bitte beachten Sie, dass es auch für Reisen im Schengen-Raum mit verschreibungspflichtigem Cannabis einer beglaubigten Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes bedarf.
Das notwendige Formular für die verordnende Ärztin/ den verordnenden Arzt finden Sie hier.
Reisen in andere Länder:
Um Betäubingsmittel bei Reisen in andere Länder mitehmen zu können, sollten Sie sich von Ihrer verschreibenden Ärztin/ Ihrem verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen (siehe Information "Reisen in andere Länder" unter Nr. 3). Da es keine verbindlichen internationalen Bestimmungen gibt, ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Hierzu können Sie sich die erforderlichen Informationen gegebenfalls beim Auswärtigen Amt oder der entsprechenden Landesvertretung (Konsulat oder Botschaft) einholen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt in der Regel maximal 30 Tage.
Das mehrsprachige Formular für Ihre verordnende Ärztin/ Ihren verordnenden Arzt finden Sie hier.
Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollten Sie abklären, ob die benötigten Betäubungsmittel im Reiseland verfügbar sind und/oder durch eine ortansässige Ärztin/ einen ortsansässigen Arzt verschrieben werden können.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesunheitsamt des Landkreises, in dem der Praxissitz der verschreibenden Ärtzin/ des verschreibenden Arztes liegt.
Was muss für eine Beglaubigung beachtet werden und welche Unterlagen werden benötigt?
Es empfiehlt sich, die von der Ärtzin/ vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung mit zwei Wochen Vorlauf an das Gesundheitsamt zu senden oder zu faxen, damit diese gesichtet und geprüft werden kann. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.
Eine Terminvereinbarung und vorherige Absprache mit dem Gesundheitsamt bezüglich Ihres Anliegens ist notwendig.
Vorgelegt werden müssen die von der Ärztin/ vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung im Original und der gültige Personalausweis.
Welche Gebühren fallen an?
15 Euro in bar pro Bescheinigung.