Allgemeiner Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine
Gesonderte Antragstellung zum allgemeinen Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine bis 15. Mai 2023 möglich!
Die Voraussetzungen für die Gewährung können Sie der Richtlinie zur Gewährung des Energiepreiszuschusses entnehmen!
Energiepreiszuschuss Antragsformular (PDF, 315 kB, 21.12.2023)
Energiepreiszuschuss-Richtlinie (PDF, 184 kB, 21.12.2023)
Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Antrag über das BayernPortal online zu stellen.
Die Abwicklung des Energiepreiszuschusses wird eng mit dem Verfahren zur Auszahlung der Vereinspauschale 2023 verknüpft. Die Auszahlung erfolgt auf gesonderten Antrag gemeinsam mit der Auszahlung der Vereinspauschale 2023 zunächst pauschal ohne weitere Prüfung in Höhe von 80 % einer einfachen Vereinspauschale. Ein genauer Abgleich wird erst im Nachgang bei Vorliegen der erforderlichen Jahresrechnungen vorgenommen.
Neuerungen: Stand 21.12.2023:
Zum Energiepreiszuschuss wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 % der einfachen Vereinspauschale 2023 an Sport- und Schützenvereine ausbezahlt. Die Vereine sind verpflichtet bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der Sportverwaltung einzureichen. Die Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis sind unten beigefügt.
Energiepreiszuschuss_2024_Verwendungsnachweis Vereine (XLSX, 17 kB, 21.12.2023)
Energiepreiszuschuss_2024_Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis