Aufgaben
Die Aufgabe der kommunalen Jugendpflege ist hierbei einerseits durch Bedarfsermittlung, Konzeptbildung, Planung und ggf. Durchführung eigener Maßnahmen die Angebotspalette sicherzustellen.
Andererseits auch die Koordinierung, Vernetzung, Beratung und Unterstützung aller in der kommunalen Jugendarbeit Tätigen. Daher ist eine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden, ihren Jugendbeauftragten, dem Kreisjugendring, allen Trägern der Jugendarbeit sowie den Schulen, Fachdiensten und allen an der Jugendarbeit Beteiligten besonders wichtig.
Entsprechend der Gesetzesgrundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) knüpfen diese Angebote an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Jugendliche sollen Selbstbestimmung lernen sowie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement befähigt werden.
Die Angebotspalette reicht von außerschulischer Jugendbildung, Jugendberatung, Unterstützung und Beratung kreisangehöriger Gemeinden bis hin zu den mit der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Gerade der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsfeldes der kommunalen Jugendarbeit des Landkreises.
Zum einen soll durch Beratung und Information der Eltern und Jugendlichen Gefährdungen vorgebeugt werden. Und zum anderen sollen Kinder und Jugendliche durch Angebote und Maßnahmen dazu befähigt werden, kritik- und entscheidungsfähig zu werden, um sich vor gefährdenden Einflüssen schützen zu können und sie zu Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.