Informationen für Interviewer
Welche Aufgaben haben Interviewer/-innen?
Nach dem Besuch einer halbtägigen Schulung führen die Interviewer/-innen ab Anfang Mai 2022 eine Vorbegehung der Anschriften durch und kündigen sich jeweils schriftlich zur Befragung an.
In der Terminierung der Befragungen sind die Interviewer frei. Sie können sich also auch zu Befragungen am Wochenende oder abends ankündigen.
Zu den angekündigten Terminen erfolgen sodann die Befragungen bei den einzelnen Anschriften vor Ort. Die Interviewer führen dazu ein kurzes persönliches Interview mit den Auskunftspflichtigen durch. Die Auskünfte werden von den Interviewern erfasst und der Erhebungsstelle zugeführt.
Was ist mit der Pandemie?
Für die Durchführung der Befragungen wurde ein Hygienekonzept erstellt. Je nach Pandemielage wird u.U. sogar von persönlichen Vor-Ort-Befragungen abgesehen. Die Befragungen erfolgen dann rein telefonisch. Derzeit ist ein solches bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 vorgesehen. Sofern sich die Indikatoren zur Bewertung der Pandemiesituation jedoch ändern, wird auch der Richtwert entsprechend angepasst.
Abgesehen davon wird davon ausgegangen, dass die Inzidenz im Zeitpunkt des Beginns der Befragungen, am 16. Mai 2022, ähnlich diesem Jahr wieder signifikant sinken wird.
Was ist abzufragen?
Neben dem Namen, Geburtsdatum und Geschlecht werden die Anschrift, Wohnsituation und der Familienstand abgefragt. Ein Teil der Haushalte wird darüber hinaus auch zu Strukturmerkmalen, wie Ausbildung und Beruf, befragt.
Wer ist zu befragen?
Von den Interviewern werden Haushalte und Wohnheime (z.B. Studierenden- oder Arbeiterwohnheim) befragt. Die Befragung von Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Seniorenheime, Asylunterkünfte) erfolgt durch die Erhebungsstelle. Die Interviewer sind damit folglich nicht befasst.
Die Einteilung der von den Interviewern zu befragenden Anschriften erfolgt durch die Erhebungsstelle. Interviewer/-innen dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Ihnen werden allerdings möglichst wohnortnahe Anschriften zugewiesen.
Wie viele Personen sind pro Interviewer zu befragen?
Jeder Interviewer hat ca. 160 Personen zu befragen. Da an einer Anschrift u.U. mehrere Personen wohnen, bedeutet dies aber nicht, dass in jedem Fall auch 160 Anschriften aufgesucht werden müssen.
Sofern Interesse besteht, können die Interviewer auch gerne mehr Personen befragen. In diesem Fall erhöht sich auch die Aufwandsentschädigung.
Wie lange dauert ein Interview?
Ein Interview dauert ca. 10 Minuten.
Wie viel Zeit haben die Interviewer für die Durchführung der Befragungen?
Ab dem 16. Mai 2022 haben die Interviewer zwölf Wochen um die Befragungen abzuschließen.
Erfolgt eine Entlohnung der Interviewer?
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Interviewer/-innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 600 - 1000 €. Eine konkrete Angabe kann leider nicht gemacht werden, da die Höhe der Aufwandsentschädigung u.a. davon abhängt, ob überhaupt jemanden vor Ort angetroffen wird und inwieweit die zu befragenden Personen Auskunft geben.
Die Aufwandsentschädigung unterliegt im Übrigen nicht der Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz. Inwieweit sie bei Sozialabgaben/Sozialleistungen angerechnet wird, kann nicht beurteilt werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem entsprechenden Sozialleistungsträger in Verbindung.
Zuzüglich zur Aufwandsentschädigung werden den Interviewern ihre Auslagen, z.B. Fahrtkosten, erstattet. Die Höhe der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes. Danach erhalten sie
- je km/Pkw – 0,35 €
- je km/Motorrad oder Motorroller – 0,15 €
- je km/Mofa oder Moped – 0,09 €
- je km/Fahrrad - 0,06€
Die Kosten der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden ebenfalls erstattet.
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um Interviewer/-in zu werden?
Zum Stichtag, dem 15. Mai 2022, müssen die Interviewer volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Darüber hinaus dürfen sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus sonstigen Gründen keine Interessenskonflikte ergeben. Solche werden beispielsweise bei Personen gesehen, welche beim
- Einwohnermeldeamt,
- Finanzamt,
- Ausländeramt,
- Sozialamt,
- der Polizei,
- als Versicherungsvertreter/-in,
- Mitarbeiter von Marktforschungsinstituten,
- der GEZ
tätig sind.
Daneben sollten Interviewer/-innen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Verschwiegenheit besitzen, ein sympathisches, freundliches und sicheres Auftreten haben sowie kommunikativ sein.
Von Vorteil wäre schließlich, wenn sie telefonisch erreichbar und mobil sind und Fremdsprachenkenntnisse besitzen.
Bei Fragen oder Interesse an der Tätigkeit eines Interviewers kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 08025/704 9200.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!