KFZ-Steuer
Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung
In Bayern ist ab dem 02.05.2014 die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 01. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.
Bis 01.05.2014 üben die Landesfinanzbehörden in Bayern die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind künftig die Hauptzollämter.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Zolls.
SEPA - Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Ab 01.02.2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung), die seit 01.08.2005 bei jeder Zulassung abgegeben werden muss.
Beim SEPA-Lastschriftmandat (= SEPA-Kombimandat) ist folgendes zu beachten:
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist grundsätzlich im Original vorzulegen oder kann vom Antragsteller vor Ort ausgefüllt werden. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes kann in Einzelfällen ebenfalls akzeptiert werden.
- Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es muss der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben. Dies ist auch notwendig, wenn der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter identisch sind.
- In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eingetragen werden.
- Ein schon ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.
- Die Zeile „Zulassungsdaten“ kann bei Zulassung mit Vollmacht auch vom Bevollmächtigten oder von der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
Diese Änderungen gelten nur für neue Zulassungsvorgänge. Für bereits zugelassene Fahrzeuge muss vom Haltern nichts veranlasst werden.
Anhänger - Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger (PDF, 6 kB, 21.05.2014)
Anhänger - Merkblatt Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger (PDF, 18 kB, 21.05.2014)
Antrag Grünes Kennzeichen (PDF, 33 kB, 21.05.2014)
Antrag Grünes Kennzeichen - Merkblatt (PDF, 27 kB, 21.05.2014)
Antrag Schwerbehinderte auf Steuervergünstigung (PDF, 20 kB, 21.05.2014)
Antrag Schwerbehinderte auf Steuervergünstigung - Merkblatt (PDF, 16 kB, 21.05.2014)
sonstige - Befreiung Abgabe Teilnahmeerklärung Lastschriftverfahren (PDF, 9 kB, 21.05.2014)
sonstige - Antrag auf Steuervergünstigung (PDF, 18 kB, 21.05.2014)
sonstige - Mitteilung Bankverbindung Erstattung KFZ Steuer (PDF, 5 kB, 21.05.2014)