Welche Angebote gibt es für Senioren?
Zum 10.12.2023 wird der Landkreis Miesbach dem Münchener Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beitreten. Die bisherige Ticketstruktur des RVO und der BRB wird damit von einem einheitlichen Ticketsystem abgelöst, das für Bus und Bahn gültig ist. Davon sind alle Tickets des RVO - auch die Sondertickets - betroffen, unteranderem das „kommunale Seniorenticket“. Nachfolgend werden die häufigsten Fragen beantwortet.
Wer war bisher der Anbieter des Tickets?
Der Regionalverkehr Oberbayern (RVO)
Wer hat das Ticket finanziert?
Die Kommune des Hauptwohnsitzes
Bis wann gilt die Seniorenkarte noch?
Die Gültigkeit der Seniorenkarte endet mit dem MVV-Beitritt am 10.12.2023.
Gibt es ein Nachfolgemodell für Seniorinnen und Senioren?
Ja, ab dem 10.12.2023 gibt es im Landkreis das MVV-Angebot IsarCard 65. Die IsarCard65 ist eine übertragbare Monatskarte für Menschen ab 65 Jahren, die den MVV regelmäßig nutzen möchten. Das Angebot ist ganztätig und ohne Sperrzeit gültig und hat die gleiche Auswahl an Geltungsbereichen wie alle anderen MVV-Angebote. Die Zonen können jeweils bei Erwerb nach Bedarf frei gewählt werden. Die IsarCard65 ist im Rahmen der Altersgrenze übertragbar. Das Alter muss durch Lichtbildausweis nachweisbar sein.
Detaillierte Informationen dazu unter: IsarCard 65
Wird dieses Angebot ebenfalls von den Kommunen subventioniert?
Diese Entscheidung liegt bei den Kommunen. Auf die Fortführung bzw. Ausgestaltung von etwaigen Zuschüssen durch die Gemeinden hat der Landkreis keinen Einfluss.
Auf welcher rechtlichen Basis besteht Anspruch eine kommunale Subvention dieses Tickets?
Die finanzielle Unterstützung war beim Seniorenticket ein freiwilliges, optionales Angebot der Kommunen. Die finanzielle Unterstützung des Nachfolgeangebots im MVV (Isarcard 65) beruht ebenfalls auf Freiwilligkeit der Orte.
Ich finde mich bei den neuen Ticket- und Tarifangeboten nicht zurecht. Wer kann mir helfen?
Beim MVV gibt es kein Kundencenter für ein persönliches Vorsprechen, telefonisch erhalten Sie aber unter 089 / 41 42 43 44 zu folgenden Zeiten eine freundliche und kompetente Auskunft: montags bis donnerstags von 7 bis 17 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.