Schwimmförderung "Mach mit - Tauch auf!" - Aktionsjahr 2023/2024 - VERLÄNGERUNG des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024!
Im neuen Aktionsjahr 2023/2024 heißt es wieder: Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“
Alle Erstklässlerinnen und Erstklässer bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über Euro 50,00 für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.
Dies gilt auch für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Die betroffenen Eltern können beim Landratsamt Miesbach/Sportverwaltung einen Gutschein beantragen. Hierfür steht das Antragsformular zur Verfügung, siehe unter die Dokumente "Antragsformular für Vorschulkinder".
Antragsformular für Vorschulkinder Schwimmförderung (PDF, 48 kB, 03.04.2024)
Die Gutscheine werden ab dem 12.09.2023 in den örtlichen Kindergärten bzw. Grundschulen vor Ort ausgegeben. Die Gutscheine sind gültig für alle Kurse, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 31. Dezember 2024 stattfindet. Die Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist!) im Landratsamt Miesbach/Sportverwaltung eingereicht werden, siehe unter Dokumente "Richtlinie Schwimmförderung".
Richtlinie Schwimmförderung (PDF, 202 kB, 02.11.2023)
Diese sind bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht oder DLRG einzulösen. Auch andere Anbieter können die Gutscheine annehmen, siehe unter Dokumente "Erforderliche Mindestqualifikation für Kursanbieter". Erfragen Sie dies allerdings unbedingt vor der Kursanmeldung! Die Eltern reichen den ausgefüllten Gutschein bei den Kursanbietern ein. Die Kursanbieter beantragen die Zuwendung über das Landratsamt Miesbach/Sportverwaltung, siehe unter Dokumente "Antragsformular für Kursanbieter". Pro eingelöstem Gutschein erhalten die Kursanbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von Euro 2,50.
Schwimmförderung_Erforderliche Mindestqualifikationen für Kursanbieter (PDF, 552 kB, 26.07.2024)
Schwimmförderung_Antragsformular für Kursanbieter (XLSX, 12 kB, 26.07.2024)
Bitte beachten Sie, dass nur Original-Gutscheine eingelöst werden können. Die Ersatzgutscheine, die im letzten Schuljahr eingereicht werden konnten, haben keine Gültigkeit mehr.
Um den Anteil an Nicht-Schwimmern bei Schuleintritt zudem nachhaltig zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm "Mach mit - Tauch auf!" ab 2024/2025 verstetigt.
Für weitere Informationen steht die Seite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung: Mach mit-Tauch auf!