Motorsportveranstaltungen
Wenn Sie im Landkreis Miesbach eine motorsportliche Veranstaltung, wie z. B. ein Auto- oder Motorradrennen durchführen möchten, welche nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden soll, benötigen Sie eine Erlaubnis nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Findet eine motorsportliche Veranstaltung ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund statt, entfällt die Erlaubnispflicht nach dem LStVG. Einzuholen ist dann eine Erlaubnis nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hierfür ist im Landratsamt Miesbach der Fachbereich 24 Kommunales und Verkehr zuständig.
Antragstellung / notwendige Unterlagen
- Antrag (siehe unter Formulare)
- Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit Streckenplan und Darstellung der Zufahrten, Flucht- und Rettungswege sowie Parkplätze
- Sicherheitskonzept
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über die notwendigen Versicherungen
- Entwurf Ausschreibung der Veranstaltung
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- Streckenplan
- ggf. auch Streckenabnahmeprotokoll
- Genehmigung der Dachorganisation des Veranstalters
Bei der erforderlichen Versicherung handelt es sich um eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung. Darin muss eine Sachschadens- und eine Personenhaftpflicht (auch für die Zuschauer), die bei allen Schadensfällen aufgrund der Veranstaltung eintritt, beinhaltet sein.
Bitte achten Sie darauf den Antrag mindestens vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
Verfahren
Soweit erforderlich, werden Feuerwehr, Rettungsdienst, Naturschutzbehörden und ggf. weitere Behörden und öffentliche Stellen, deren Zuständigkeit berührt wird, am Antragsverfahren beteiligt.
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint.
Neben der Erlaubnis können noch weitere Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein, z. B. nach der Straßenverkehrsordnung, nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz oder nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz.
Kosten und Rechtsgrundlage
Kosten:
Der Gebührenrahmen für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 30,00 bis 1.250,00 Euro (Tarif-Nr. 2.II.1/3 des Kostenverzeichnisses) zzgl. etwaiger Auslagen.
Rechtsgrundlage: