Seiteninhalt

Der Landkreis-Pass und die IsarCard S

Im Rahmen des MVV-Beitritts wird ab Mai 2024 ein Sozialtarif eingeführt: Die IsarCard S. Diese Karte steht allen Landkreispassinhabern offen und bietet eine kostengünstige Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, angepasst an die individuellen Bedürfnisse.

Berechtigt zur Nutzung sind Personen, die bestimmte Leistungen beziehen oder Kriterien erfüllen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und
  • bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Einen Bundesfreiwilligendienst leisten und
  • Personen die sich sozial oder ökologisch in einem Freiwilligenjahr engagieren


Um den Landkreis-Pass zu erhalten, empfiehlt es sich, eine Online-Beantragung auf der Website des Landkreises Miesbach durchzuführen. Hierfür werden ein gültiger Lichtbildausweis sowie der letzte Leistungsbescheid oder ein Nachweis über das freiwillige Jahr benötigt.

Der Landkreis-Pass kann ausschließlich beim Landratsamt beantragt werden, während die IsarCard S an allen Verkaufsstellen im Landkreis erhältlich ist. Allerdings ist sie derzeit weder an Automaten noch im Bus erhältlich. Die Karte gilt jeweils für einen Kalendermonat, ist kein Abonnement und kann daher flexibel jeden Monat entsprechend des individuellen Mobilitätsverhaltens erworben werden.

Mehr Informationen zur IsarCard S erhalten Sie hier: IsarCard S.