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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Alle Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Fragen zu den Rechtsverordnungen und den daraus resultierenden Einschränkungen beantworten nicht die Landratsämter, sondern zentral das Bayerische Innenministerium auf der FAQ-Seite.