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Schneelast auf Hausdächern

  • Schneelasten auf Dächern fallen in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Hauseigentümers.
    Eine Beauftragung kann z.B. an Schneeräumdienste, Zimmereien, Spengeleien, Dachdeckerfirmen usw. gerichtet werden. Entsprechende Telefonnummern finden Sie in  Branchenbüchern oder im Internet.

  • Auch bei größeren Gebäuden, wie beispielsweise Tankstellen und Nahversorger, liegt die Zuständigkeit aber auch die Gewährleistung der Sicherheit für die Kunden, beim jeweiligen Eigentümer. Hier bitten wir darum, sich an private Dienstleister zu wenden.