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Allgemeiner Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

Der vom Freistaat Bayern gewährte allgemeine Energiepreiszuschuss soll Sport- und Schützenvereinen helfen, ihren Sportbetrieb und ihr Sportangebot trotz gestiegener Energiekosten weiter betreiben und aufrecht erhalten zu können. Bzgl. der in diesem Zusammenhang beim Landratsamt Miesbach für die tatsächlichen Energie(mehr)kosten einzureichenden Verwendungsnachweise wird auf nachstehende Dokumente verwiesen: 

Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses für Sport- und Schützenvereine

Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine