Wildschutzgebiet Rotwand - Verlängerung
Zum Schutz des Birkhuhns wurde im Jahr 2021 durch das Landratsamt Miesbach das Wildschutzgebiet Rotwand erlassen. Durch ein Betretungsverbot wurden wichtige Balz-, Brut- und Aufzuchtbereiche des Birkhuhns in den Bereichen Jägerkamp, Benzingspitz, Lempersberg und Maroldschneid geschützt. Die Verordnung wurde auf fünf Jahre bis zum 14. Juli 2026 erlassen. Nun steht das Landratsamt (Untere Jagdbehörde und Untere Naturschutzbehörde) vor der Entscheidung einer Verlängerung.
Durch die Gebietsbetreuung Mangfallgebirge wurde in den letzten fünf Jahren ein begleitendes Monitoring zur Einhaltung des Wildschutzgebietes durch die Besucherinnen und Besucher sowie zur Entwicklung des Birkhuhnbestandes durchgeführt.
Die bisherige Analyse zeigt bereits, dass es zwar im Wildschutzgebiet Rotwand auch während der Jahre mit Verordnung und Betretungsverbot zu Rückgängen bei den Birkhuhnbeständen gekommen ist, allerdings fallen diese deutlich weniger gravierend aus wie in anderen Gebieten des Mangfallgebirges. Nach Analyse der Daten aus den Synchronzählungen sind seit Inkrafttreten der Verordnung die Birkhuhnbestände außerhalb des Schutzgebietes etwa doppelt so stark zurückgegangen als innerhalb des Schutzgebietes. Da die Wetterbedingungen und andere äußere Einflüsse am Wildschutzgebiet und in anderen Teilen des Mangfallgebirges ähnlich verliefen, dürfte die Beruhigung einen wesentlichen Faktor zur Stabilisierung bzw. zum geringerem Rückgang beigetragen haben. Diese Entwicklung spricht für eine Verlängerung der Wildschutzgebiete im Rotwandgebiet.
Die Zählungen der Besucherzählanlagen in den Wildschutzgebieten sind während der Gültigkeitszeiträume insgesamt rückläufig, was für eine verbesserte Einhaltung der Regelung durch die Besucherinnen und Besucher spricht. Die Anzahl der Zählungen über das gesamte Jahr hinweg ist hingegen über die Jahre deutlich gestiegen, der Besucherdruck auf den Lebensraum des Birkhuhns nimmt also weiter zu. Zur einfacheren Kommunikation der Wildschutzgebietsgrenzen wurden Gebietsanpassungen entlang von logischen Linien im Gelände bzw. auf der topographischen Karte vorgenommen (z.B. Höhenlinien, Geländerücken oder Wege).
Die Erhaltung bedrohter Wildarten und deren Lebensräume stellt eine Herausforderung dar, der es zu begegnen gilt. Besonders im Europäischen SPA-Natura 2000 Vogelschutzgebiet Mangfallgebirge mit streng geschützten Arten wie dem Birkhuhn haben wir die Verantwortung, deren Erhaltungszustand günstig zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Das Landratsamt Miesbach beabsichtigt deshalb eine Verlängerung der Verordnung zur Ausweisung des Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet.
Der Verordnungsentwurf samt den entsprechenden Karten kann während der Auslegungs- und Beteiligungsphase des Verfahrens hier eingsehen werden. Die Karten können zusätzlich über den Link eingesehen werden https://www.vianovis.net/tinyurl/3OY