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WIE IST DIE GENAUE REIHENFOLGE DER PRIORISIERUNG?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut.

Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten und wurde bereits merhfach modifiziert (CoronaImpfV_BAnz_AT_01.04.2021_V1.pdf (bundesgesundheitsministerium.de).

Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff vorhanden ist. 

Weitere Infos zur aktuellen Priorisierung finden Sie hier.