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Verkauf/Zulassung/Anmeldung/Import

Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises Miesbach »

Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises Miesbach / Bundesweite Kennzeichenmitnahme ab dem 01.01.2015 »

Wiederzulassung eines beim KBA gelöschten Fahrzeuges »

Wiederanmeldung auf den gleichen Halter »

Import eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land »

Import eines Neufahrzeuges aus einem NICHT EU-Land »

Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land »

Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem NICHT EU-Land (Drittland) »

Kurzzeitkennzeichen »

Saisonkennzeichen »

Sonderregelung Ukraine: