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Partner werden


Hier können Sie sich über die aktuellen Partner und Vergünstigungen aus den teilnehmenden bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten informieren.

Partner werden

Das Angebot der Teilnehmer wird kontinuierlich weiterentwickelt und erlangt seine Attraktivität durch die aktive Beteiligung der heimischen Geschäftswelt, Gewerbetreibenden und durch Vereine und Organisationen. Auch der bayernweite Pool an Akzeptanzpartnern erweitert sich ständig.

Das Landratsamt Miesbach spricht Unternehmer und Gewerbetreibende im Landkreis an, sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen und den Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen bzw. Rabatte einzuräumen als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement. 

Dadurch können auch Betriebe und Unternehmer ihre Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement durch eine Vergünstigung für engagierte Menschen zum Ausdruck bringen. Ganz nebenbei erzielen Unternehmen so natürlich auch neue Kunden. 

Für Ihren Kassen- oder Eingangsbereich können Sie den abgebildeten Aufkleber erhalten.
Dadurch wird diese Solidarität sichtbar und kann einen echten Mehrwert für das Unternehmen bringen.

Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation
  • Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden
  • Aufnahme in ein Akzeptanzpartnerverzeichnis (Ausgabe zusammen mit der Ehrenamtskarte)
  • Anbieter von Vergünstigungen finden Sie auf der Webseite des Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern
  • Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises Miesbach (Die Ehrenamtskarte ist bayernweit gültig, sodass auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter im Landkreis Miesbach informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen können)
  • Der Ausstieg ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich

Was muss ich tun, um Partner zu werden?

  • Ausfüllen und Einreichen der „Partner-Akzeptanzvereinbarung“ unter Nennung der Vergünstigung bzw. Leistung
  • Gewährung der Vergünstigung an alle Ehrenamtskarteninhaber des Freistaats Bayern