Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet: Betretungsverbot zwischen 1.Dezember und 14.Juli
Das Landratsamt Miesbach hat ein Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet ausgewiesen.
Jedes Jahr gilt zwischen 1. Dezember und 14. Juli ein Betretungsverbot in einem 320 Hektar großen, nicht zusammenhängenden Gebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid. Das Gebiet liegt in den Gemeinden Fischbachau, Schliersee und Bayrischzell.
Grund für das Wildschutzgebiet ist der große Freizeitdruck in der Region: Eine Flut an Wanderern und Tourengehern führen dazu, dass Raufußhühner aus ihren Winterlebensräumen zu oft flüchten müssen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen, brüten und ihren Nachwuchs aufziehen können. Dabei ist das Gebiet eines der letzten Rückzugsorte in den bayerischen Alpen für Birk- und Auerhühner, die beide auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehen. Das zeitlich begrenzte Betretungsverbot während der Wintermonate soll nun zu einer Erholung der Population durch eine geschützte und störungsarme Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit führen.
Die Verordnung sieht ein Betretungs- und Fahrverbot in diesem Gebiet vor. Ausnahmen gibt es nur für die ordnungsgemäße Ausübung von Jagd, Forst und Almwirtschaft. Wer das Gebiet entgegen des Verbots betritt oder befährt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € rechnen. Schilder an den Grenzen des Gebiets sowie an allen Parkplätzen der Region werben mit großen Karten und Informationen zur Bedrohung der Raufußhühner um Verständnis für die Maßnahme.
Bei der Festsetzung der Gebiete wurde zusammen mit allen Interessensvertretern sorgfältig zwischen dem Schutz der Raufußhühner und dem verständlichen Wunsch nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen. So darf die „alte Via Alpina“ (Weg 642) schon ab 15.06. wieder betreten werden. Es gibt zudem als Alternative dazu eine „neue Via Alpina“: Sie führt von der Auerspitz nach Nordosten über die Bergwachthütte unterhalb der Ruchenköpfe sowie die Soinalm und über einen neu ausgebauten Jägersteig bis zum Wandererparkplatz am Sillberghaus im Ursprungstal. Auch der Weg vom Gipfel des Jägerkamp Richtung Westen sowie der Weg 642 (Nordanstieg von der Jägerbauernalm zum Jägerkamp) ist bereits ab 31.3. wieder freigegeben.
Zum Schutz des Birkhuhns wurde im Jahr 2021 durch das Landratsamt Miesbach das Wildschutzgebiet Rotwand erlassen. Durch ein Betretungsverbot wurden wichtige Balz-, Brut- und Aufzuchtbereiche des Birkhuhns in den Bereichen Jägerkamp, Benzingspitz, Lempersberg und Maroldschneid geschützt. Die Verordnung wurde auf fünf Jahre bis zum 14. Juli 2026 erlassen. Nun steht das Landratsamt (Untere Jagdbehörde und Untere Naturschutzbehörde) vor der Entscheidung einer Verlängerung.
Durch die Gebietsbetreuung Mangfallgebirge wurde in den letzten fünf Jahren ein begleitendes Monitoring zur Einhaltung des Wildschutzgebietes durch die Besucherinnen und Besucher sowie zur Entwicklung des Birkhuhnbestandes durchgeführt.
Die bisherige Analyse zeigt bereits, dass es zwar im Wildschutzgebiet Rotwand auch während der Jahre mit Verordnung und Betretungsverbot zu Rückgängen bei den Birkhuhnbeständen gekommen ist, allerdings fallen diese deutlich weniger gravierend aus, wie in anderen Gebieten des Mangfallgebirges. Nach Analyse der Daten aus den Synchronzählungen sind seit Inkrafttreten der Verordnung die Birkhuhnbestände außerhalb des Schutzgebietes etwa doppelt so stark zurück gegangen als innerhalb des Schutzgebietes. Da die Wetterbedingungen und andere äußere Einflüsse am Wildschutzgebiet und in anderen Teilen des Mangfallgebirges ähnlich verliefen, dürfte die Beruhigung einen wesentlichen Faktor zur Stabilisierung bzw. geringerem Rückgang beigetragen haben. Diese Entwicklung spricht für eine Verlängerung der Wildschutzgebiete im Rotwandgebiet.
Die Zählungen der Besucherzählanlagen in den Wildschutzgebieten sind während der Gültigkeitszeiträume insgesamt rückläufig, was für eine verbesserte Einhaltung der Regelung durch die Besucherinnen und Besucher spricht. Die Anzahl der Zählungen über das gesamte Jahr hinweg ist hingegen über die Jahre deutlich gestiegen, der Besucherdruck auf den Lebensraum des Birkhuhns nimmt also weiter zu. Zur einfacheren Kommunikation der Wildschutzgebietsgrenzen wurden Gebietsanpassungen entlang von logischen Linien im Gelände bzw. auf der topographischen Karte vorgenommen (z.B. Höhenlinien, Geländerücken oder Wege).
Die Erhaltung bedrohter Wildarten und deren Lebensräume stellt eine Herausforderung dar, der es zu begegnen gilt. Besonders im Europäischen SPA-Natura 2000 Vogelschutzgebiet Mangfallgebirge mit streng geschützten Arten wie dem Birkhuhn haben wir die Verantwortung deren Erhaltungszustand günstig zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Das Landratsamt Miesbach beabsichtigt deshalb eine Verlängerung der Verordnung zur Ausweisung des Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet.
Der Verordnungsentwurf samt den entsprechenden Karten kann während der Auslegungs- und Beteiligungsphase des Verfahrens hier eingsehen werden. Die Karten können zusätzlich über den Link eingesehen werden https://www.vianovis.net/tinyurl/3OY