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Wolfskontakt ?

Was tun, wenn Sie einem Wolf begegnen?

Wölfe reagieren auf den Anblick von Menschen in der Regel vorsichtig, ergreifen aber nicht immer sofort die Flucht. 

Wie verhält man sich bei einer Wolfsbegegnung?

  • Laufen Sie nicht weg. Ziehen Sie sich langsam zurück.
  • Erscheint Ihnen der Abstand zum Wolf zu gering, machen Sie sich durch lautes Sprechen, Gestikulieren oder anderweitig deutlich bemerkbar. Der Wolf wird sich daraufhin in der Regel entfernen.
  • Laufen Sie Wölfen niemals hinterher. Wölfe sind keine Kuscheltiere!
  • Füttern Sie niemals Wölfe; die Tiere lernen sonst sehr schnell, Menschen mit Futter zu verbinden und suchen eventuell häufiger die Nähe zum Menschen. 
  • Sollten Sie Bildmaterial erstellt haben, senden Sie dies unter Verwendung dieses Formulars oder mindestens per Mail mit Angabe zu Ort und Zeit an fachstelle-gb@lfu.bayern.de und bitte zusätzlich an das Landratsamt Miesbach unter wolf@lra-mb.bayern.de


Verdacht auf Wolfsriss -  Informationen für Nutztierhalter

Wenn Sie ein mögilcherweie durch einen Wolf getötetes Nutztier entdecken, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sichern Sie übrige Weidetiere und versorgen Sie verletzte Tiere.
  • Stellen Sie sicher, dass tote oder verletzte Tiere weder Kontakt zum eigenen Hund noch zu anderen Beutegreifern wie dem Fuchs haben. Eine eindeutige genetische Zuordnung ist bei einem zusätzlichen Genpool nur erschwert möglich.
  • Belassen Sie den/die Kadaver am Fundort und dokumentieren Sie die Situation mit Bildern.
  • Schützen Sie Kadaver und Fährtenabdrücke vor Witterung und anderen Tieren.
  • Melden Sie den Vorfall umgehend telefonisch an das  Bayerische Landesamt für Umwelt  (Telefon 09281 1800 4640 täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr) oder außerhalb der angegeben Zeiten an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Melden Sie den Vorfall bitte auch an das Landratsamt Miesbach wolf@lra-mb.bayern.de und an Ihre BBV Geschäftsstelle (holzkirchen@bayerischerbauernverband.de).
  • Bildmaterial senden Sie unter Verwendung des Formulars an fachstelle-gb@lfu.bayern.de und auch an das Landratsamt Miesbach unter wolf@lra-mb.bayern.de.
  • Ausschließlich in Absprache mit dem Landesamt für Umwelt: Kadaver bei der Tierkörperbeseitigungsanlage zur Abholung mit dem Vermerk auf amtliche Sektion anmelden. Kadaver nicht vor Abstimmung mit dem Landesamt beseitigen! 
     

Das Landesamt für Umwelt organisiert alle weiteren Maßnahmen: 

  • Besprechung der Situation und des Bildmaterials mit dem Eigentümer des Nutztiers.
  • Benachrichtigung des Ansprechpartners aus dem "Netzwerk Große Beutegreifer" (NGB).
  • Ein Mitglied der NGB führt die Erstdokumentation durch. Diese besteht aus: Spurensicherung vor Ort, gründliche äußerliche Untersuchung des Tierkörpers, gegebenenfalls Probenahme für genetische Untersuchungen.
  • Rücksprache mit Veterinäramt oder Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Veranlassung der Zweitdokumentation.
  • Veranlassung der Untersuchung genetischer Proben, wenn durch die Zweitdokumentation eine "Beteiligung Wolf" nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Abschließende Bewertung des Ereignisses.
  • Veranlassung einer Entschädigung aus dem Ausgleichfonds, wenn die Tötung des Nutztieres durch einen Wolf nachgewiesen wird oder Erst- und Zweitdokumentation deutliche Hinweise darauf geben (siehe auch Ausgleichsregelung Große Beutegreifer / LfU).


Potentieller Wildtierriss - Informationen für Jäger und Waldbesitzer

  • Belassen Sie den Riss vor Ort.
  • Stellen Sie sicher, dass tote oder verletzte Tiere weder Kontakt zum eigenen Hund noch zu anderen Tieren (Fuchs, Krähen etc.) haben. Eine eindeutige genetische Zuordnung ist bei einem zusätzlichen Genpool nur erschwert möglich.
  • Berücksichtigen Sie, dass Untersuchungen und Bergungen nur in Absprache mit dem Jagdpächter erfolgen.
  • Belassen Sie den/die Kadaver am Fundort, dokumentieren Sie die Kadaver mit Fotos (achten Sie hier besonders auf die Halsregion und mögliche Bisse, wenn möglich einen Maßstabsvergleich dazulegen).
  • Schützen Sie Kadaver und Fährtenabdrücke vor Witterung und anderen Tieren. 
  • Melden Sie den Vorfall umgehend telefonisch an das Bayerische Landesamt für Umwelt (Telefon 09281/1800 4640 täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr) und außerhalb der angegeben Zeiten an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Melden Sie den Vorfall bitte ebenso an das Landratsamt Miebach unter wolf@lra-mb.bayern.de.
  • Senden Sie Bildmaterial unter Verwendung des Formulars an fachstelle-gb@lfu.bayern.de und auch an das Landratsamt Miesbach unter wolf@lra-mb.bayern.de.

Das Landesamt für Umwelt organisiert alle weiteren Maßnahmen: 

  • Besprechung der Situation und des Bildmaterials.
  • Informieren des Ansprechpartners aus dem "Netzwerk Große Beutegreifer" (NGB).
  • Ein Mitglied der NGB führt die Erstdokumentation durch: Spurensicherung vor Ort, gründliche äußerliche Untersuchung des Tierkörpers, gegebenenfalls Probenahme für genetische Untersuchungen.
  • Abschließende Bewertung des Ereignisses.


Verdacht auf Wolf (Losung/Kot, Lautäußerung, Haare, Spuren)

Nutzen Sie zur Meldung von potentieller Wolfslosung/Kot, Lautäußerungen, Wolfshaaren oder Wolfsspuren/Trittsiegel bitte dieses Formular mit Handlungsanweisungen des Bayerischen Landesamt für Umwelt.

Jede Meldung ist wichtig, um ein umfassendes Monitoring des Wolfes in der Region zu erzielen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!