Heilpraktiker
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt (approbiert) zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG). Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Im Einzelfall kann sie eingeschränkt beantragt werden (z. B. auf das Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie).
Damit die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann, muss die antragstellende Person grundsätzlich an einer gesundheitsamtlichen Überprüfung („Kenntnisüberprüfung“) teilnehmen. Diese findet für den Landkreis Miesbach zentral beim Landratsamt München statt. Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesundheitsamtlichen schriftlichen Überprüfungen finden zweimal jährlich wie folgt statt:
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dritter Mittwoch im März (Anmeldung vom 01.07. bis 15.12. des Vorjahres)
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zweiter Mittwoch im Oktober (Anmeldung vom 01.01. bis 15.06. des laufenden Jahres)
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes München. Eine Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis stellt eine Straftat dar.
Antragsstellung/notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie oder persönliche Vorlage des Originals)
- kurz gefasster (tabellarischer) Lebenslauf
- Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss (beglaubigte Kopie oder persönliche Vorlage des Originals)
- Berufsurkunde
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Nachweis der Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Urkunde und Prüfungszeugnis vom Diplom- oder Masterstudiengang Psychologie
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnistzgemeinde zu beantragen)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; Formular finden Sie bei dem Register „Dokumente“)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Kosten
- Heilpraktikererlaubnis: 200,00 €
- Ablehnungsbescheid: 75,00 €
- Gesundheitsamtliche Überprüfung seitens des Landratsamtes München: Landkreis München: Dienstleistung (landkreis-muenchen.de)
- Schmuck-Urkunde: 25 €
- zuzüglich Postauslagen nach Bedarf
Eröffnung einer Praxis
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes