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Bürgerservice

Herzlich willkommen im Bürgerservice des Landratsamtes Miesbach!

Sie finden uns im Eingangsbereich des Hauses B, dort freuen wir uns darauf, Ihnen mit  Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Wir möchten für Sie ein Lotse innerhalb unseres Hauses sein, der Ihnen die richtigen und kürzesten Wege aufzeigt, um eine Lösung für Ihre Anliegen zu finden. 

Ein offenes Ohr haben wir jederzeit für Ihre Fragen, Anregungen oder Kritik.

 

Öffnungszeiten am Landratsamt Miesbach

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie persönlich zu den Mitarbeitern am Landratsamt kommen wollen. So können wir sicherstellen, dass der richtige Mitarbeiter Zeit für Sie hat und alle Unterlagen direkt parat sind. 

Bitte wenden Sie sich zuerst an den Bürgerservice (Haus B gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße). Von dort aus werden Sie zum richtigen Mitarbeiter gelotst. 

Die üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes sind: Montag – Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13.30 Uhr bis 18 Uhr. 

Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar:

Montag bis Mittwoch
07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zulassungsstelle und Führerscheinstelle:

Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Termine können über 08025 704 3120, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online vereinbart werden.

Während der Parteiverkehrszeiten ist die KFZ-Zulassung telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.

Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an zulassung@lra-mb.bayern.de mitteilen. Wir melden uns anschließend so schnell wie möglich bei Ihnen.


Die Fahrerlaubnisbehörde ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. 

Termine können über 08025 704 3130 oder online vereinbart werden.

Für folgende Vorgänge bitten wir ausschließlich um telefonische Terminvereinbarung:

  • Pflichtumtausch von Altführerscheinen
  • Entzug / Versagung / Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
  • Fragen zu MPU- oder fachärztlichen Gutachten
  • Ausnahmen vom Mindestalter
  • Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
  • Maßnahmen im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems (Punkte)