Jobcenter - Fallmanagement
Beratung und Vermittlung
Unsere Aufgabe und unser Bemühen ist es, Arbeitsuchende mit Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) durch individuelle Beratung und Betreuung den Weg nach Möglichkeit in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu ebnen.
Um dieses Ziel zu erreichen, klären wir in einem umfassenden Erstgespräch mit Ihnen individuell Ihre Stärken und Schwächen (Potenzialanalyse). Die Schritte für die Integration in Arbeit werden in einem gemeinsam erstellten Kooperationsplan festgehalten. Sollten Eingliederungsleistungen, wie z. B. Praktika oder Aktivierungsangebote erfolgsversprechender sein, können diese vorgeschaltet werden.
In dem gesamten Prozess mit dem Ziel der perspektivischen Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit unterstützt Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner im Fallmanagement gerne.
Weitere ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der offiziellen Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bitte beachten Sie:
Persönliche Vorsprachen sowie Beratungen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bitte richten Sie Ihre Anliegen daher erst telefonisch (Durchwahl -4120), schriftlich oder per E-Mail (jobcenter_fallmanagement@lra-mb.bayern.de) an uns.
FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) seit Juli 2026.