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Landkreis-Pass und Monatskarte S

Der Landkreis-Pass ermöglicht den Erwerb eines Monatstickets zu einem deutlich reduzierten Preis.

Den Landkreis-Pass beantragen können Personen, die folgende Leistungen erhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Personen die sich sozial oder ökologisch in einem Freiwilligenjahr oder in einem Bundesfreiwilligendienst engagieren

Wo und wie bekomme ich den Landkreis-Pass?

Bitte beantragen Sie den Landkreis-Pass online. Hierfür werden ein amtlicher Lichtbildausweis und der letzte Leistungsbescheid bzw. einen Nachweis, der Ihr freiwilliges Jahr dokumentiert, benötigt.

Sollten Sie diesen nicht online beantragen können, melden Sie sich gerne unter 08025/704-0 bei uns oder besuchen Sie uns an unserem Info-Point im Haus G, Rosenheimer Str. 4. Wir helfen Ihnen gerne!

Die IsarCard S heißt mit 01.01.2025 Monatskarte S. Inhaltlich und hinsichtlich der Bedingungen zum Erwerb bleibt alles unverändert. Landkreispässe mit Hinweisen auf die IsarCard S statt der Monatskarte S können noch bis zum 31.12.2029 genutzt werden.