Bauleitplanung / Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte
Bauleitplanung
- Terminüberwachung und Prüfung der Bauleitplanung (FLNP, Beb.Pl., Satzungen)
- Koordinierung überörtlicher Vorhaben (LEP, Regionalplan, Raumordnungsprüfung)
- Bodenverkehr (GrdStVG, Almgesetz, § 22 BauGB )
Gutachterausschuss
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Telefon +49 8025 704 - 5220, mail: gutachterausschuss@lra-mb.bayern.de)
- Vorsitzende des Gutachterausschusses des Landkreises Miesbach: Lisa Ostertag
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, Auskunft an Sachverständige und sonstige Berechtigte
- Ableitung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Verfügbare Daten
- Auszug Bodenrichtwertübersicht und Erläuterungen 2026
- Geschäftsstellenbericht 2017 der Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landratsamt Miesbach
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2018
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2020
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2022
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2023
Bodenrichtwerte:
Eine Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig und wird schriftlich erteilt, je nach Auslastung ist mit einigen Tagen Bearbeitungszeit zu rechnen (s. Formular oben rechts).
Für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2019 (Bodenrichtwertstichtag 31.12.2018 oder später) können Bodenrichtwertauskünfte über das Online-Auskunftsportal der Gutachterausschüsse Bayerns unter www.boris-bayern.de zu 35,- abgerufen werden.
Verwenden Sie bitte eine gültige Emailadresse und geben Sie eine persönliche Rechnungsadresse an. Die Auskunft erfolgt jederzeit, automatisiert und rein digital.
Es kann auch jederzeit zu den Geschäftszeiten der Geschäftsstelle kostenfrei Einsicht in die Bodenrichtwertliste genommen werden. Bitte vereinbaren Sie dafür im Vorhinein einen Termin mit uns.
Für das Vergleichswertverfahren im Rahmen einer Bewertung oder für eine Einschätzung des Wertniveaus können Sie mit oben stehenden Anträgen (pdf-Format) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung anfordern. Die Auskünfte erfolgen je nach Benutzerkreis unter Einhaltung des Datenschutzes in unterschiedlicher Detailtiefe.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihnen geholfen werden kann oder Sie die digitalen Möglichkeiten nicht nutzen können. Wir helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter.
Aktuelles:
Für Bayern ist die Einführung eines Bodenrichtwert-Viewings geplant. Dadurch werden die Bodenrichtwerte künftig im BayernAtlas (Themenbereich „Planen und Bauen“, Bodenrichtwerte) kostenfrei einsehbar sein. Für einen Großteil der bayerischen Landkreise ist dies bereits jetzt möglich.
Der Landkreis Miesbach fällt jedoch unter eine Ausnahmeregelung der Bundesnetzagentur und ist daher weiterhin berechtigt bis 30.06.2027 Gebühren für Bodenrichtwerte zu erheben. Zudem wird derzeit eine Änderung der Bayerischen Gutachterausschussverordnung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vorbereitet, die ein bayernweites Bodenrichtwert-Viewing vorsehen soll. Leider konnte uns nicht mitgeteilt werden, wann diese Gesetzesänderung und die damit verbundene Kostenbefreiung in Kraft treten wird. Diese Änderung kann durchaus auch bereits vor dem 30.06.2027 zu einer Kostenfreiheit führen.
Ansprechpartner
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Teamleitung
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Manhardtwinkl 8
83714 Miesbach
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Fax: 08025 704-75221
Hinweis: Postadresse Haus B: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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