Bauleitplanung / Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte
Bauleitplanung
- Terminüberwachung und Prüfung der Bauleitplanung (FLNP, Beb.Pl., Satzungen)
- Koordinierung überörtlicher Vorhaben (LEP, Regionalplan, Raumordnungsprüfung)
- Bodenverkehr (GrdStVG, Almgesetz, Gen.- § 22 BauGB Landpachtverträge)
Gutachterausschuss
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Telefon +49 8025 704 - 5220, mail: gutachterausschuss@lra-mb.bayern.de)
- Vorsitzende des Gutachterausschusses des Landkreises Miesbach: Lisa Ostertag
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, Auskunft an Sachverständige und sonstige Berechtigte
- Ableitung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Verfügbare Daten
- Auszug Bodenrichtwertübersicht und Erläuterungen 2026
- Geschäftsstellenbericht 2017 der Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landratsamt Miesbach
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2018
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2020
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2022
- Vorschau Immobilienmarktbericht 2023
Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2026:
Die Bodenrichtwerte sind spätestens bis zum 30. Juni des Jahres der Ermittlung zu veröffentlichen und nach Vorgabe des § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang in den Gemeinden auszulegen.
Die Kommunen werden dies ortsüblich bekanntmachen und entscheiden selbst über den exakten Zeitpunkt.
Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 erfolgte am 26.06.2026.
Die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 ermitteln sich auf Grundlage der getätigten Verkäufe der Jahre 2024 und 2025.
Schreiben Sie uns oder rufen uns an, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihnen geholfen werden kann oder Sie die digitalen Möglichkeiten nicht nutzen können. Wir helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter.
Ansprechpartner
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