Arbeit und Soziales
Der Fachbereich Arbeit und Soziales ist Ihre Anlaufstelle, wenn es um die soziale Absicherung der Menschen im Landkreis Miesbach geht, ausgenommen von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
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Jobcenter - Leistungen
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Jobcenter - Fallmanagement
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Sozialhilfe, staatliches Versicherungsamt
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Besondere soziale Leistungen und Wohngeld
Soziale Sicherungssysteme sollen den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Dazu gehören Leistungen nach dem
- Jobcenter - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Sozialgesetzbuch): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist darauf ausgerichtet, Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie stärkt die Eigenverantwortung und trägt dazu bei, dass der Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann. Da der Landkreis Miesbach eine sogenannte Optionskommune ist, wird diese Aufgabe vom Jobcenter in alleiniger Trägerschaft übernommen. Das heißt, die aktiven Leistungen zur Eingliederung sowie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf der Grundlage des Zweiten Sozialgesetzbuches (auch Grundsicherungsgeld genannt), werden aus einer Hand vom Jobcenter erbracht.
- Sozialhilfe, staatliches Versicherungsamt (Zwölftes Sozialgesetzbuch): Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) dient der Sicherung des Existenzminimums für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können und nicht erwerbsfähig sind oder das Rentenalter erreicht haben.
- Besondere soziale Leistungen und Wohngeld: Zu den besondere sozialen Leistungen zählen die Wohnungsbindung, die Einkommensorientierte Förderung (EOF), die Ausbildungsförderung (BAföG sowie AFBG), Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) sowie das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).