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Jobcenter - Leistung

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Leistungen nach dem SGB II werden gewährt, wenn Sie den Lebensunterhalt, die Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit bzw. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können.

Zudem können Sie die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten. 

Die Leistungssachbearbeitung ermittelt aufgrund der im vorliegenden Unterlagen (insbesondere Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Rentenbescheide u.Ä.) den tatsächlichen Hilfebedarf.

Weitere ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der offiziellen Homepage des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales.

Bitte beachten:
Telefonische Erreichbarkeit der Leistungssachbearbeitung:
Montag bis Freitag von 10:30 bis 12:30 Uhr

Kontaktdaten:

  • Postanschrift: Jobcenter Miesbach - Riezler Straße 2, 83714 Miesbach