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22.12.2025

Auslegungsfrist für Landschaftsschutzgebietsverordnung endet

 Rund 500 Einwendungen eingegangen

Die Auslegungsfrist der Landschaftsschutzgebietsverordnung endete heute (22. Dezember 2025). Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Bürgerinnen und Bürger noch Stellungnahmen einreichen. In der zweiten Auslegungsrunde sind bis heute insgesamt rund 500 Einwendungen eingegangen. Belastbare Zahlen für die schriftlich eingereichten Einwendungen liegen noch nicht vor, da diese derzeit gesammelt und erfasst werden. Nach grober Einschätzung dürften es aber nicht mehr als 50 sein.

Digital liegen bislang folgende Eingänge vor:

  • Allgemeine Einwände: ca. 110

  • Am Verfahren beteiligte Fachstellen und Gemeinden: ca. 70

  • Mountainbiken: ca. 300 (nahezu identisch; stammen von einer Musterstellungnahme der Deutschen Initiative Mountainbike)

Weitere Eingaben betreffen Einzelgrundstücke; neun stammen aus der Netzplanung, also aus Stellungnahmen zu geplanten Strom-, Gas- oder Kommunikationsleitungen und zwölf aus der Regionalplanung.

Die Untere Naturschutzbehörde wird alle Einwendungen ergebnisoffen und sorgfältig prüfen. Ziel ist es, alle Hinweise, Anregungen und berechtigten Einwände angemessen zu berücksichtigen und in die weiteren Planungen einzubeziehen. Verfristete Einwendungen wurden bereits in der ersten Auslegungsrunde berücksichtigt und werden auch in der zweiten Auslegung geprüft – soweit dies innerhalb des vorgesehenen Verfahrensrahmens möglich ist.

Nach Abschluss der Sammlung aller Einwendungen wird die systematische Registrierung erfolgen, bevor das staatliche Bauamt und die Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete an der Bearbeitung beteiligt werden. Mit der inhaltlichen Bearbeitung wird voraussichtlich nicht vor dem 7. Januar begonnen.