Seiteninhalt
18.08.2025

Erste Auslegungsphase der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Landkreis Miesbach abgeschlossen

 

Die erste Auslegungsphase der Verordnungsentwürfe für die sechs Landschaftsschutzgebiete (LSGs) ist, seit 14.08. abgeschlossen. In diesem Rahmen sind bei der Unteren Naturschutzbehörde ca. 650 Einwendungen eingegangen, von denen bisher etwa 250 einer ersten Durchsicht unterzogen wurden. 

Ein erster Überblick zeigt, dass die meisten Rückmeldungen aus den Bereichen Landwirtschaft, Mountainbike-Sport und Bauleitplanung stammen. Viele Einwendungen greifen ähnliche Themen auf, darunter die Sperrung bestimmter Wege für Mountainbiker unter 1,5 Metern Breite, Anpassungen des Geltungsbereichs für private Grundstücke sowie Einzelfragen zu landwirtschaftlichen Nutzungen wie z.B. die Rehkitzrettung durch Drohnen.

„Die Natur ist das Kapital unseres Landkreises, und Landschaftsschutzgebiete sind ein wirksames Mittel, sie zu bewahren“, betont Landrat von Löwis. Anders als Naturschutzgebiete unterliegen LSGs keinem strengen Schutz, sondern stellen eine besiedelte Landschaft dar, in der Natur, Kultur, Landwirtschaft und Tourismus in Einklang gebracht werden sollen. Gleichzeitig bewahren sie die Erholungsfunktion der Landschaft und sichern eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bei gleichzeitigem Erhalt von wertvollen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen.

Die Vorteile von LSGs für den Landkreis sind vielfältig:

  • Schutz der Landwirtschaft vor dem Entzug von Flächen.
  • Schutz vor Freizeit- und Erholungsdruck für Eigentümer von Wald- und Wiesenflächen.
  • Aufwertung der Landschaft und Stärkung des Tourismus durch gepflegte und geschützte Naturflächen.
  • Erhalt einer „lebenswerten“ Landschaft für unsere Bürgerinnen und Bürger, mit der sich jeder Einzelne identifizieren kann.

Alle eingegangenen Einwendungen werden nun sorgfältig aufbereitet, geprüft und soweit rechtlich möglich und fachlich vertretbar in die Verordnungsentwürfe eingearbeitet. Die Arbeitsgruppe wird zeitnah zusammentreten, um über die Ergebnisse der ersten Auslegung zu beraten. Anschließend wird eine Sondersitzung des Umweltausschusses zur Vorstellung der überarbeiteten Entwürfe folgen. Danach werden dem Kreistag in einer öffentlichen Sitzung die Verordnungsentwürfe vorgelegt und ggf. Regelungsalternativen vorgestellt. Der Kreistag hat zu entscheiden, in welcher Fassung die Verordnungsentwürfe sodann in die zweite Auslegung gehen.

Vorbehaltlich des Abschlusses der noch laufenden Auswertung von Einwendungen und der Bewertung der Ergebnisse von Arbeitsgruppe und Umweltausschuss wäre aus heutiger Sicht eine Behandlung in der regulären Kreistagssitzung am 29.10.2025 denkbar. Die zweite Auslegung könnte dann Mitte November bis Mitte Dezember folgen. Parallel zu Arbeitsgruppe und Umweltausschuss wird auch eine Information der Bürgermeister erfolgen. Darüber hinaus plant das Landratsamt, einzelne Einwendungen für die Öffentlichkeit aufzubereiten und Stellungnahmen hierzu zu veröffentlichen.

Die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach bestehen zum Teil bereits seit über 70 Jahren. Die aktuelle Überarbeitung dient vor allem der Klarstellung und Anpassung, insbesondere im Bereich Tourismus. Der Kreistag hat den Auftrag erteilt, die bestehenden sechs LSGs zu aktualisieren, eine Ausweisung neuer Gebiete ist daher derzeit nicht vorgesehen.

„Wir handeln im Auftrag des Kreistags und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises“, so Josef Faas, UNB.  „Mit den überarbeiteten Landschaftsschutzgebieten sichern wir unsere wertvolle Landschaft, unterstützen Landwirtschaft und Tourismus und schützen gleichzeitig Natur und tragen den berechtigten Belangen der Landnutzer und Grundeigentümer Rechnung.“