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12.08.2026

Wasserstände im Landkreis Miesbach erreichen kritisches Niveau

 

Das Landratsamt Miesbach bittet dringend darum, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zu unterlassen.

Die Seen, Flüsse und Bäche im Landkreis Miesbach sind von der derzeitigen extremen Niedrigwasserlage stark betroffen. Bereits jetzt zeigen sich besorgniserregend niedrige Wasserstände in der Mangfall, der Schlierach, dem Ellbach, in der Leitzach und weiteren Flüssen und Bächen. Auch die kleineren und größeren Seen bis hin zum Spitzingsee sind betroffen.

Grund für die derzeitige Situation sind die unterdurchschnittlichen Schneemengen im vergangenen Winter, die zu einer stark verminderten Schneeschmelze geführt haben, sowie die äußerst geringen Niederschläge in den vergangenen Monaten.

Die Situation im Landkreis hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, das das Überleben der heimischen Fischbestände und Kleinstlebewesen in den Gewässern stark gefährdet. Das führt zu einer nachhaltige Verschlechterung des ökologischen Zustands der betroffenen Gewässer.

Das Landratsamt Miesbach bittet die Bevölkerung daher dringend, auf jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu verzichten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen generell untersagt ist. Dies gilt sowohl für motorbetriebene Pumpen als auch für Handpumpen. Erlaubt ist dagegen grundsätzlich die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs, beispielsweise durch das Abschöpfen mit Handgefäßen. Ein Gemeingebrauch ist allerdings nur möglich, solange ein ausreichend hoher Abfluss in Fließgewässern beziehungsweise ein ausreichender Wasserstand in Stillgewässern vorhanden ist und die Lebensgemeinschaft nicht nachhaltig geschädigt wird. Dies ist aktuell nicht mehr der Fall.

Das Landratsamt Miesbach bittet daher dringend darum, die Grenzen der zulässigen Wassernutzung zu respektieren und insbesondere installierte Pumpen aus oberirdischen Gewässern zu entfernen.

Sollte sich die derzeitige Situation weiter zuspitzen, sieht sich das Landratsamt Miesbach gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Zuwiderhandlungen könnten dann geahndet und mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden.