Gleichstellung
Die zentrale Aufgabe von Gleichstellungsbeauftragten ist es, Frauen und Männer zum Thema Gleichberechtigung zu beraten und zu unterstützen. Mit der Durchführung und Förderung von gleichstellungsrelevanten Projekten und Initiativen sowie der Zusammenarbeit mit weiteren Stellen und Gremien soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft gefördert werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Miesbach ist Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Miesbach und in der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten (LAG).
Gesetzliche Grundlagen und Ziele
Ziel ist es, für die Verwirklichung des Verfassungsauftrages „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ einzutreten.
Die Grundlagen und Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus dem 1996 beschlossenen Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männer (BayGlG).
Ziele des Gleichstellungsgesetzes sind unter anderem:
- Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie immer noch unterrepräsentiert sind
- Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen
Presse und Aktuelles
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt: Kinder- und Opferschutz im Fokus
Im Rahmen des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt des Landkreises Miesbach sprach die Münchner Familienrichterin Ulrike Sachenbacher über „Kinderrechte und Kinderschutz im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt“. Der Runde Tisch dient der Vernetzung aller im Themenfeld tätigen Fachstellen und wurde für diese Veranstaltung gezielt auch für die Fachöffentlichkeit über den Landkreis hinaus geöffnet. Rund 50 Teilnehmende aus Polizei, Justiz, Jugendamt und Beratungsstellen folgten den praxisnahen Ausführungen der Referentin, die eindrücklich die komplexe Abwägung zwischen Kinderschutz und elterlichem Umgangsrecht darstellte. Im Mittelpunkt stand dabei stets der Vorrang des Kinder- und Opferschutzes sowie die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Die Veranstaltung wurde auf Initiative von Gudrun Gallin von MaVia e.V. angestoßen und durch die Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamts Miesbach, Sonja Häberlein, durchgeführt und in den Rahmen des bestehenden Netzwerkformats des Runden Tisches integriert. Sie unterstreicht damit erneut die zentrale Rolle der Gleichstellungsstelle im Ausbau regionaler Netzwerke zum Schutz von Kindern und Betroffenen häuslicher Gewalt.
Im Anschluss an den Vortrag nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Netzwerk.
Vortrag: Kinderrechte und Kinderschutz bei häuslicher Gewalt
Die Gleichstellungsstelle des Landratsamts Miesbach lädt gemeinsam mit dem „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“ zu einem Fachvortrag ein.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Kinderrechte und Kinderschutz im Spannungsfeld von häuslicher Gewalt, Umgangsrecht und elterlicher Sorge wirksam umgesetzt werden können.
Der Vortrag gibt Einblicke in die aktuelle Rechtslage und beleuchtet Herausforderungen aus der Praxis.
Termin: 27. April 2026, 14:00–ca. 16:00 Uhr
Ort: Landratsamt Miesbach
Referentin ist die Familienrichterin Ulrike Sachenbacher.
Anmeldung bis 19. April 2026 per E-Mail an: gleichstellung@lra-mb.bayern.de
Ausstellung zur Sensibilisierung zum Thema häusliche Gewalt im Landkreis Miesbach
Von 20.01. bis 16.02.2026 fand in Holzkirchen eine Wanderausstellung zum Thema Häusliche Gewalt statt.
Die Wanderausstellung „Häusliche Gewalt LOSwerden“ ist Teil der Sensibilisierungskampagne „Bayern gegen Gewalt“ des Bayerischen Sozialministeriums. Sie zeigt Ursachen, Dynamiken und Erscheinungsformen häuslicher Gewalt auf – und informiert über Hilfsangebote für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte in ganz Bayern. Ziel ist es, das gesellschaftliche Tabu zu brechen und Mut zu machen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Weitere Infos zur Ausstellung finden Sie auf https://bayern-gegen-gewalt.de.