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Sozialcard im Landkreis Miesbach 

Auf Initiative des Landratsamtes bekommen Landkreisbürger, die Sozialleistungen beziehen, eine Sozialcard mit vielen Vergünstigungen. Die Sozialcards werden seit 1.10.2020 automatisch mit dem nächsten Bewilligungsbescheid verschickt. Sie sind untrennbar an die Sozialleistungen gekoppelt – erlischt also der Anspruch auf Leistung, verliert auch die Sozialcard ihre Gültigkeit. Alle wichtigen Informationen zur Sozialcard haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Die Sozialcard gilt bereits an über 40 Stellen im Landkreis Miesbach. Eine Liste mit allen Sonderkonditionen und Vergünstigungen für Inhaber der Sozialcard des Landkreises Miesbach finden Sie hier

Haben Sie Interesse daran, Akzeptanzpartner für die Sozialcard zu werden? Sie können sich gerne unverbindlich hier informieren.