11.- 13. Klasse Gymnasium
Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen können am Schuljahresende eine Fahrtkostenerstattung beantragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Erstattung:
- Erstattung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
→Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten - Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeugs für den Schulweg
→ Antrag für Privat-Kfz
Besondere Regelung für Familien mit mehreren Kindern:
Für Familien, die für mindestens drei Kinder Kindergeld oder Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Bürgergeld oder Sozialgeld nach SGB II) erhalten, entfällt der Eigenanteil. Dafür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, der nicht älter als drei Monate sein darf (Kindergeldbescheid, Gehaltsabrechnung oder Kontoauszug).
Wichtig: Sollte der Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder ab August entfallen, informieren Sie bitte umgehend das Landratsamt Miesbach.
365-Euro-Ticket für erstattungsberechtigte Schülerinnen und Schüler:
Über das Landratsamt Miesbach kann für erstattungsberechtigte SchülerInnen eine Jahres-Fahrkarte (365-Euro-Ticket) beantragt werden. Nutzen Sie hierfür bitte den Erstattungsantrag für die Jahrgangsstufen 11 bis 13.