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Bauleitplanung / Gutachterausschuss / Bodenrichtwerte

Bauleitplanung

  • Terminüberwachung und Prüfung der Bauleitplanung (FLNP, Beb.Pl., Satzungen)
  • Koordinierung überörtlicher Vorhaben (LEP, Regionalplan, Raumordnungsprüfung)
  • Bodenverkehr (GrdStVG, Almgesetz, Gen.- § 22 BauGB Landpachtverträge)


Gutachterausschuss


                  

Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2026:

Die Bodenrichtwerte sind spätestens bis zum 30. Juni des Jahres der Ermittlung zu veröffentlichen und nach Vorgabe des § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang in den Gemeinden auszulegen.

Die Kommunen werden dies ortsüblich bekanntmachen und entscheiden selbst über den exakten Zeitpunkt.

Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 erfolgte am 26.06.2026.

Die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 ermitteln sich auf Grundlage der getätigten Verkäufe der Jahre 2024 und 2025.

Schreiben Sie uns oder rufen uns an, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihnen geholfen werden kann oder Sie die digitalen Möglichkeiten nicht nutzen können. Wir helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter.



  

Ansprechpartner

Telefon: 08025 704-5221
Fax: 08025 704-75221
Hinweis: Postadresse Haus B: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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