Bauantrag Nutzungsänderung
Notwendige Unterlagen
Allgemeines:
Der Bauantrag ist bei der Gemeinde, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt, mindestens 3-fach schriftlich einzureichen. Dabei dürfen nur amtliche Vordrucke verwendet werden.
Der Bauantrag und die Bauvorlagen müssen vom Bauherrn oder bevollmächtigten Vertreter und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Bauantrag und Bauvorlagen:
siehe notwendige Unterlagen für einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren
siehe notwendige Unterlagen für einen Bauantrag / Sonderbau
Hinweis:
Unter Umständen sind nicht für jeden Bauantrag alle Bauvorlagen beizubringen; im Einzelfall können eine oder mehrere Bauvorlagen entfallen oder auch weitere Vorlagen zur Beurteilung notwendig sein.
Seitens der Gemeinde sind folgende Unterlagen dem Bauantrag beizufügen:
Stellungnahme der Gemeinde anhand des amtlich eingeführten Vordrucks. Wir bitten die Stellungnahme vollständig, d.h. in allen Punkten (insbesondere auf welche Bebauungsplanänderung Bezug genommen wird) auszufüllen.