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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) regelt auf Antrag die finanzialle Absicherung von freiwillig und übenden Wehrdienstleistenden und ihren Familienangehörigen (ausgenommen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit).

Zum 01.11.2015 haben sich die Zuständigkeiten im Bereich des Unterhaltssicherungsgesetzes geändert. Informationen finden Sie in der rechten Spalte.