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Weitere Infos PCR-Tests und Befunde

Kostenlose PCR gibt es nur noch für Personen mit Anspruch nach der bundesweiten Testverordnung (z.B. Kinder unter 12 Jahren, Kontaktpersonen, auf Veranlassung des Gesundheitsamtes, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können). Dieser Anspruch muss an der Teststation nachgewiesen werden. Wer Anspruch auf einen kostenloses Test hat, zeigt diese Tabelle.

Testungen auf Wunsch gibt es gegen Bezahlung bei Ärzten, Apotheken und Schnellteststationen. Es gibt keine behördlich festgelegten Preise für Selbstzahler-PCR-Tests.

Das Testzentrum des Landkreises führt keine Selbstzahler-Tests durch. 

Symptomatische Personen können im Testzentrum nicht getestet werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall dringend Ihren Hausarzt. Ausnahme: Leicht symptomatische Personen mit einem positiven Schnell- oder Selbsttest können auch im Testzentrum getestet werden (bestätigender PCR-Test nach § 4b TestV).

Testergebnis PCR-Testung:

Das Testergebnis erhalten Sie direkt vom externen Dienstleister per E-Mail. Bitte haben Sie etwas Geduld. Geben Sie bei der Anmeldung eine fehlerhafte Mail-Adresse an, kann Ihnen das Testergebnis nicht mehr übermittelt werden. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Das Landratsamt/Gesundheitsamt erhält keine Kenntnis von Ihrem Testergebnis, entsprechend können wir Fragen dazu leider grundsätzlich nicht beantworten. 

Hotline für Fragen zu Testergebnissen: 089 54789114