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Zensus

Informationen zum Zensus

Zensus 2022 - Was ist das?

Der Zensus ist eine europaweite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung.

Warum wird gezählt?

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Durchführung des eigentlich im Kalenderjahr 2021 vorgesehenen Zensus um ein Jahr verschoben.

Die im Rahmen des Zensus zu erhebenden Daten dienen als Grundlage für zahlreiche politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt. So bilden sie etwa die Bemessungsgrundlage für 

-          die Berechnung des Länderfinanzausgleichs

-          die Verteilung von EU-Fördergeldern

-          die Einteilung der Wahlkreise

-          die Sitzverteilung im Bundesrat

-          die Bedarfsplanung von beispielsweise Kindergärten, Schulen, Studienplätzen, Sozialwohnungen sowie Alten-/ Pflegeheimen. 

Wie wird gezählt?

Um die Bevölkerung so wenig wie möglich zu belasten und die Kosten der Durchführung des Zensus klein zu halten, wird nicht die gesamte Bevölkerung befragt. Der Zensus 2022 erfolgt vielmehr registergestützt, d.h. es werden Daten aus bestehenden Registern, wie etwa den Melderegistern, herangezogen. Da den Registern jedoch nicht alle erforderlichen Daten entnommen werden können und nicht alle Angaben aus den Registern präzise und aktuell sind (Bsp. Karteileichen), erfolgen daneben Haushaltsstichproben bei ca. 16 % der Bevölkerung. An Sonderbereichen (Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) werden aufgrund der dort vorherrschenden hohen Fluktuation und der damit einhergehenden hohen Karteileichen- und Fehlbestandsrate in den Melderegisterdaten alle Personen befragt.

Welche Haushalte werden befragt?

Welche Haushalte befragt werden, wird durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren bestimmt. 

Wer führt den Zensus durch?

Die Durchführung des Zensus ist gemeinsame Aufgabe des Statistischen Bundesamts und der Statistischen Ämter der Länder. Die Statistischen Ämter der Länder werden in den Kommunen wiederum von Erhebungsstellen und sog. Erhebungsbeauftragten (Interviewern) unterstützt.

Die eigentliche Befragung erfolgt durch die Erhebungsbeauftragte (Interviewer). Diese suchen nach vorheriger Terminankündigung die Haushalte auf und führen die Befragungen durch.

Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r? Dann folgen Sie der Verlinkung zur Stellenausschreibung Interviewer/-innen (m/w/d)

Die Erhebungsbeauftragten sind verpflichtet, sich als solche auszuweisen. Zur Vermeidung von Betrugsfällen lassen Sie sich bitte unbedingt den Dienstausweis des Erhebungsbeauftragten vorzeigen. In Zweifelsfällen können Sie auch gerne die Erhebungsstelle im Landkreis Miesbach unter der Telefonnummer 08025/ 704 -9200 kontaktieren. 

Was wird gefragt?

Neben dem Namen, Geburtsdatum und Geschlecht werden die Anschrift, Wohnsituation und der Familienstand abgefragt. Ein Teil der Haushalte wird darüber hinaus auch zu Strukturmerkmalen, wie Ausbildung und Beruf, befragt.

Vermögens- oder Bankdaten werden nicht abgefragt! Sollten Sie hierzu befragt werden, ist zu befürchten, dass es sich um einen nicht autorisieren Interviewer handelt. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Erhebungsstelle des Landkreises Miesbach (Tel. 08025/ 704 -9200) oder die Polizei.

Wann wird befragt?

Die Befragungen finden ab dem Stichtag, Sonntag, den 15. Mai 2022, statt und dauern ca. 12 Wochen an.

Muss ich Auskunft geben?

Wenn Sie für die Befragung ausgewählt wurden, sind Sie per Gesetz zur Auskunft verpflichtet (§§ 23, 25 Zensusgesetz 2022 (ZensG2022)).

Weitere Informationen rund um den Zensus 2022 finden Sie unter folgenden Links:

Informationen für Interviewer

Welche Aufgaben haben Interviewer/-innen?

Nach dem Besuch einer halbtägigen Schulung führen die Interviewer/-innen ab Anfang Mai 2022 eine Vorbegehung der Anschriften durch und kündigen sich jeweils schriftlich zur Befragung an.

In der Terminierung der Befragungen sind die Interviewer frei. Sie können sich also auch zu Befragungen am Wochenende oder abends ankündigen.

Zu den angekündigten Terminen erfolgen sodann die Befragungen bei den einzelnen Anschriften vor Ort. Die Interviewer führen dazu ein kurzes persönliches Interview mit den Auskunftspflichtigen durch. Die Auskünfte werden von den Interviewern erfasst und der Erhebungsstelle zugeführt.

Was ist mit der Pandemie?

Für die Durchführung der Befragungen wurde ein Hygienekonzept erstellt. Je nach Pandemielage wird u.U. sogar von persönlichen Vor-Ort-Befragungen abgesehen. Die Befragungen erfolgen dann rein telefonisch. Derzeit ist ein solches bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 vorgesehen. Sofern sich die Indikatoren zur Bewertung der Pandemiesituation jedoch ändern, wird auch der Richtwert entsprechend angepasst.

Abgesehen davon wird davon ausgegangen, dass die Inzidenz im Zeitpunkt des Beginns der Befragungen, am 16. Mai 2022, ähnlich diesem Jahr wieder signifikant sinken wird.

Was ist abzufragen?

Neben dem Namen, Geburtsdatum und Geschlecht werden die Anschrift, Wohnsituation und der Familienstand abgefragt. Ein Teil der Haushalte wird darüber hinaus auch zu Strukturmerkmalen, wie Ausbildung und Beruf, befragt.

Wer ist zu befragen?

Von den Interviewern werden Haushalte und Wohnheime (z.B. Studierenden- oder Arbeiterwohnheim) befragt. Die Befragung von Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Seniorenheime, Asylunterkünfte) erfolgt durch die Erhebungsstelle. Die Interviewer sind damit folglich nicht befasst.  

Die Einteilung der von den Interviewern zu befragenden Anschriften erfolgt durch die Erhebungsstelle. Interviewer/-innen dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Ihnen werden allerdings möglichst wohnortnahe Anschriften zugewiesen. 

Wie viele Personen sind pro Interviewer zu befragen?

Jeder Interviewer hat ca. 160 Personen zu befragen. Da an einer Anschrift u.U. mehrere Personen wohnen, bedeutet dies aber nicht, dass in jedem Fall auch 160 Anschriften aufgesucht werden müssen.

Sofern Interesse besteht, können die Interviewer auch gerne mehr Personen befragen. In diesem Fall erhöht sich auch die Aufwandsentschädigung.

Wie lange dauert ein Interview?

Ein Interview dauert ca. 10 Minuten.

Wie viel Zeit haben die Interviewer für die Durchführung der Befragungen?

Ab dem 16. Mai 2022 haben die Interviewer zwölf Wochen um die Befragungen abzuschließen.

Erfolgt eine Entlohnung der Interviewer?

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Interviewer/-innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 600 - 1000 €. Eine konkrete Angabe kann leider nicht gemacht werden, da die Höhe der Aufwandsentschädigung u.a. davon abhängt, ob überhaupt jemanden vor Ort angetroffen wird und inwieweit die zu befragenden Personen Auskunft geben.

Die Aufwandsentschädigung unterliegt im Übrigen nicht der Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz. Inwieweit sie bei Sozialabgaben/Sozialleistungen angerechnet wird, kann nicht beurteilt werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem entsprechenden Sozialleistungsträger in Verbindung.

Zuzüglich zur Aufwandsentschädigung werden den Interviewern ihre Auslagen, z.B. Fahrtkosten, erstattet. Die Höhe der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes. Danach erhalten sie

-          je km/Pkw – 0,35 €

-          je km/Motorrad oder Motorroller – 0,15 €

-          je km/Mofa oder Moped – 0,09 €

-          je km/Fahrrad   - 0,06€

Die Kosten der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden ebenfalls erstattet.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um Interviewer/-in zu werden?

Zum Stichtag, dem 15. Mai 2022, müssen die Interviewer volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Darüber hinaus dürfen sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus sonstigen Gründen keine Interessenskonflikte ergeben. Solche werden beispielsweise bei Personen gesehen, welche beim

-          Einwohnermeldeamt,

-           Finanzamt,

-          Ausländeramt,

-          Sozialamt,

-          der Polizei,

-          als Versicherungsvertreter/-in,

-          Mitarbeiter von Marktforschungsinstituten,

-          der GEZ

tätig sind.

Daneben sollten Interviewer/-innen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Verschwiegenheit besitzen, ein sympathisches, freundliches und sicheres Auftreten haben sowie kommunikativ sein.

Von Vorteil wäre schließlich, wenn sie telefonisch erreichbar und mobil sind und Fremdsprachenkenntnisse besitzen.

 

Bei Fragen oder Interesse an der Tätigkeit eines Interviewers kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 08025/704 9200.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Gebäude- und Wohnungszählung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung ist das Bayerische Landesamt für Statistik zuständig. Wir können Ihnen hierzu keinerlei Auskünfte geben. Wenden Sie sich daher bitte an die entsprechende Behörde unter der Durchwahl: 0911 21 552 87400.

Diese ist in den Zeiten von Mo – Do 07:30 – 18:00 Uhr sowie Fr 07:30 – 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie ein Kontaktformular finden Sie im Übrigen unter www.zensus2022.de/kontakt .

Vielen Dank!

Stellenausschreibung "Interviewer/-innen" (m/w/d)

Der Landkreis Miesbach sucht für den Zensus 2022

Interviewer/-innen (m/w/d)

Im Jahr 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus -auch bekannt als Volkszählung- statt. Hierbei wird u.a. ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Daten dienen als wichtige Grundlage für Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Für die Erhebung der Daten werden im Zeitraum von Mai bis August 2022 im Landkreis Miesbach 200 zuverlässige Interviewer/-innen, sog. Erhebungsbeauftragte (m/w/d), gesucht.

Zu Ihren Aufgaben gehört:

• der Besuch einer halbtägigen Schulung

• die Vorbegehung der Anschriften und schriftliche Terminankündigung

• die Befragung der Auskunftspflichtigen

• die Dokumentation der Ergebnisse

• die Übermittlung der Ergebnisse/Unterlagen an die Erhebungsstelle

Anforderungsprofil:

• Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15. Mai 2022)

• Zuverlässigkeit, Genauigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein

• gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen sowie Verschwiegenheit

• eigenverantwortliche Arbeitsweise

• sympathisches, freundliches und sicheres Auftreten sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

• telefonische und schriftliche Erreichbarkeit

• Mobilität ist von Vorteil

Wir bieten Ihnen

• eine einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 600 – 1000 € für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit (bzgl. der Anrechnung dieser bei Sozialabgaben/Sozialleistungen bitten wir um Rücksprache mit dem entsprechenden Sozialleistungsträger)

• zzgl. eine Auslagenerstattung (z.B. Fahrtkosten)

• eine überwiegend freie Zeiteinteilung

• eine umfassende Schulung vor Beginn der Tätigkeit

• Unterstützung auch während der Durchführungsphase

• Materialausstattung für die Befragungen (mobiles Endgerät (Tablet), Tasche, Kugelschreiber, etc.)

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie doch einfach telefonisch bei der Erhebungsstelle im Landkreis Miesbach unter der Telefonnummer 08025/ 704 9200 und lassen Sie uns ein telefonisches Bewerbungsgespräch führen.

Einer schriftlichen Bewerbung bedarf es nicht. Sie können sich allerdings auch gerne unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) per Post mit uns in Verbindung setzen.

Unsere Postanschrift lautet:

Erhebungsstelle Landkreis Miesbach

Rosenheimer Str. 1-3

83714 Miesbach

Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

www.landkreis-miesbach.de/zensus

Im Rahmen der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie schließlich über unseren Umgang mit den Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) mittels folgendem Link aufklären:

https://www.landkreis-miesbach.de/Datenschutz-Bewerber