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Kfz-Zulassung, Führerschein, Straßenverkehr

Wir bitten, den Wartebereich frühestens 10 Minuten vor Ihrem Termin zu betreten. Bitte bringen Sie Ihre Terminnummer mit und begeben Sie sich nach Aufruf Ihrer Terminnummer auf den Bildschirmen zum angezeigten Schalter.

Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Termine können über 08025 704 3120, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online vereinbart werden.

Während der Parteiverkehrszeiten ist die KFZ-Zulassung telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.

Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an zulassung@lra-mb.bayern.de mitteilen. Wir melden uns anschließend so schnell wie möglich bei Ihnen.


Die Fahrerlaubnisbehörde ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. 

Termine können über 08025 704 3130 oder online vereinbart werden.

Für folgende Vorgänge bitten wir ausschließlich um telefonische Terminvereinbarung:

  • Pflichtumtausch von Altführerscheinen oder ohne Termin JETZT Online-Antrag nutzen!
  • Entzug / Versagung / Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
  • Fragen zu MPU- oder fachärztlichen Gutachten
  • Ausnahmen vom Mindestalter
  • Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
  • Maßnahmen im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems (Punkte)


Führerschein beantragen, Auto an-, ab-, ummelden, Baustelle auf der Straße anmelden? Kein Problem für uns, hier sind Sie richtig! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde, die Zulassungbehörde und die Fahrerlaubnisbehörde (zusammen "Fachbereich Verkehrswesen") helfen Ihnen gerne weiter. 

Die untere Straßenverkehrsbehörde ist dabei im Wesentlichen zuständig für die Regelungen auf den Kreis-, Staats- und Bundesstrassen im Landkreis, Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, Genehmigung und Sicherung von Baustellen und Genehmigung von Schwertransporten.
Auch die Steuerung der Personenbeförderung liegt in unserem Aufgabenbereich. Hierzu gehören die Schülerbeförderung, Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Bus- und Schienenverkehr.

Die Zulassungsbehörde ist mit allen Fragen rund um die Zulassung, Um- und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen im Landkreis Miesbach und im Gebiet der Erweiterten Zuständigkeit im südlichen Oberbayern befasst.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist u.a. zuständig für Erteilung, Umtausch und Verlängerung von Fahrerlaubnissen wie auch für die Durchführung von Neuerteilungsverfahren nach vorangegangenem Entzug wie auch für Fahreigungsüberprüfungen.