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Allgemeine Informationen

Sind Sie bereit für die Ehrenamtskarte? 

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jeder ehrenamtlich Tätige einen Beitrag zum Gemeinwohl des gesamten Freistaats. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürgerinnen und Bürger zu richten. Der Landkreis Miesbach schließt sich mit der Einführung der Ehrenamtskarte dieser Initiative des Freistaats Bayern an. Am 25.07.2012 wurde die Ehrenamtskarte durch einen Beschluss des Kreistags auf den Weg gebracht. Die Ehrenamtskarte kann bei der Servicestelle Ehrenamtskarte am Landratsamt Miesbach online beantragt werden.

Es gibt eine blaue Ehrenamtskarte (drei Jahre gültig), und eine goldene Ehrenamtskarte (unbegrenzt gültig). Lesen Sie nachfolgend, für welche der beiden Karten Sie sich qualifizieren. 

Wer bekommt die Ehrenamtskarte?

Allgemeine Voraussetzungen

  • Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen. Wenn Sie im Landkreis Miesbach wohnen, alles richtig gemacht - denn hier kümmert sich das Landratsamt Miesbach um Ihre Ehrenamtskarte. 
  • Hier finden Sie eine Übersicht über andere Landkreise oder kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte anbieten. 

Voraussetzungen für die blaue Ehrenamtskarte

Folgende persönliche Voraussetzungen berechtigen zum Erhalt einer blauen Ehrenamtskarte:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • UND: Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
  • UND: Mindestalter 16 Jahre

ODER:

  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard)
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung
  • Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • Reservisten, die regelmäßig einen aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
  • Einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig und kann anschließend wieder neu beantragt werden.

Voraussetzungen für die goldene Ehrenamtskarte

Folgende persönliche Voraussetzungen berechtigen zum Erhalt einer goldenen Ehrenamtskarte:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.