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Trinkwasser

Trinkwasser ist ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens, nicht nur als Lebensmittel, sondern auch in der täglichen Körperhygiene (z.B. beim Duschen oder Zähneputzen).

Jeder Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage muss dafür sorgen, dass das Trinkwasser in seiner Beschaffenheit den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) entspricht. Hierfür sind regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers notwendig, die zur Überwachung dem Fachbereich Gesundheit vorgelegt werden müssen.

Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe. Die Häufigkeit der Untersuchungen richtet sich nach der Anzahl der versorgten Personen und der Höhe der geförderten Trinkwassermenge.

Der Fachbereich Gesundheit überprüft bei regelmäßigen Kontrollen, ob die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

Anzeige von Wasserversorgungsanlagen

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Sie können die Anzeige gern online durchführen: Anzeige Wasserversorgungsanlagen 

Die Gebühr für die Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach §§ 11 und 12 Trinkwasserverordnung richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Bayern. Momentan ist der Bezahlvorgang nur mit Kreditkarte möglich. Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt gegebenenfalls bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden.

In diesem Onlinedienst können folgende Arten angezeigt werden:

  • Zentrale Wasserversorgungsanlage
  • Dezentrale Wasserversorgungsanlage
  • Eigenwasserversorgungsanlage
  • Mobile Wasserversorgungsanlage
  • Gebäudewasserversorgungsanlage
  • Zeitweilige Wasserversorgungsanlage


Wichtige Informationen für die Wasserversorger

Mit Schreiben vom 27. Dezember 2005 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz entsprechend § 15 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung ein einheitliches elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Trinkwasseranalysen in Bayern vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich Gesundheit nur Dateien im WVA-Format einlesen kann.
Hinweise zur Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie beim Landesamt für Umwelt (LfU).

Trinkwasserqualität

Über die Beschaffenheit und die Qualität Ihres Trinkwassers können wir leider keine Auskunft geben. Bitte kontaktieren Sie für diese Fragen Ihre zuständige Wasserversorgung. Wird das Wasser aufgrund eines Eintrags desinfiziert oder wird vom Fachbereich Gesundheit eine Abkochverfügung ausgesprochen, werden Sie vom Wasserversorger selbstständig informiert.

Legionellen

Weiterführende Informationen zum Thema "Legionellen"  finden Sie beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Trinkwasser Legionellen

Legionellen - Was muss ich melden?

  • Das Objekt mit Adressdaten und Ansprechpartner
  • Datum der ersten Legionellenüberprüfung

Bei Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes: Meldung mit Laborbefund, Gefährdungsanlyse und Maßnahmen Datum der Nachkontrolle.