Leistungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz (Wohnberechtigungsschein)
Alle Personen, die sich aufgrund geringen Einkommens nicht angemessen am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, erhalten einen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderten Wohnraum (WBS). Diese Berechtigung ist abhängig von der Einkommensgrenze des Familienhaushaltes. Ein Wohnberechtigungsschein, der bei der Verwaltungsbehörde beantragt werden muss, gilt in Bayern für ein ganzes Jahr.
Das Antragsformular ist bei der Wohnortgemeinde oder im Landratsamt erhältlich.
Weitere Informationen siehe externe Links bzw. Dokumente.
Sollten Sie allgemeine Fragen zu Wohnungsbindung haben, nutzen Sie bitte das Informationsangebot auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Stichwortsuche: Wohnungsbindung).
Hinweise zur Antragstellung:
Anträge und -formulare erhalten Sie entweder bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung (Rathaus) oder auf der Internet-Seite des Landkreises Miesbach (Stichwortsuche: „Wohnungsbindung)“.
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag für den Wohnberechtigungsschein online über das BayernPortal zu stellen. Unter „externe Links“ gelangen Sie zum entsprechenden Formularserver.
Anträge und Unterlagen können Sie per Post an das Landratsamt senden bzw. bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung (Rathaus) abgeben.
Des Weiteren kann der Antrag persönlich beim Bürgerservice im Landratsamt Miesbach (Haus B) abgegeben bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Anträge und Formulare auch vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.
Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen erhalten Sie, wenn nötig, bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung.
Wenn Sie uns Unterlagen per E-Mail einreichen, sollte dies möglichst als Anlagen im PDF- oder JPG-Format erfolgen, da uns diese unter Umständen ansonsten nicht erreichen.
Die Angabe einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse ist zur kurzfristigen Kontaktaufnahme unter Umständen hilfreich.
Hinweise zur Bearbeitung:
Aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Vorberechnungen zum Zwecke der Antragsersparnis können derzeit aus Zeitgründen nicht geleistet werden.
Anfragen zur Bearbeitungsdauer können derzeit leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie von Anfragen dazu abzusehen.
Sollte es sich um sachliche Mitteilungen zu bereits gestellten Wohnberechtigungsanträgen handeln, so formulieren Sie Ihr Anliegen bitte möglichst genau und reichen Sie dies schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen ein, bzw. reichen diese unverzüglich nach Erhalt nach.
So können zeitaufwändige Nachforderungen vermieden werden.