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Nahverkehrsplan 2025

Aktuelles

19.04.2024

Zur Bestandsaufnahme führte der MVV mit der Mobilitätswerkstatt und den Kommunen einen Workshop durch.

Als nächstes werden weitere, insbesondere touristische Akteure des Landkreises kontaktiert und die Nachbarlandkreise/der Verkehrsverbund Tirol (VVT) aufgrund gemeinsamer Linien miteinbezogen.


12.01.2024

Die Erhebung der Strukturdaten der Kommunen ist abgeschlossen. Im nächsten Schritt werden Schulen im Landkreis hinsichtlich einiger Rahmendaten kontaktiert und abgefragt.


21.11.2023

Der erste Schritt ist die Datenerhebung. An die Kommunen des Landkreises wurde dazu ein Fragebogen zur Erhebung der Strukturdaten der jeweiligen Kommune verschickt. Parallel dazu werden im Landratsamt erste Informationen zusammengestellt.


24.10.2023

Der Startschuss zum Nahverkehrsplan fiel im Oktober 2023 bei einer Sitzung des Kreises mit den Vertretern der MVV-Consulting GmbH. In dieser wurden erste zeitliche und inhaltliche Eckpfeiler abgestimmt.

Projektbeschreibung:

Titel:

Fortschreibung Nahverkehrsplan (NVP) 

Projektzeitraum: 

10/ 2023 – 04/2025

Projektziel: 

Ziel des Projekts ist die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreises Miesbach bis 2025.

Projektpartner:

MVV-Consulting GmbH

Projektbeschreibung: 

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist ein Planungsinstrument, das die Organisation und Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in einer bestimmten Region festlegt und dabei Ziele, Maßnahmen und die langfristige Ausrichtung des Nahverkehrs skizziert. Der Nahverkehrsplan wird im Allgemeinen alle fünf Jahre aktualisiert. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Miesbach wird bis 2025 wieder fortgeschrieben. 

Die Fortschreibung gliedert sich im Groben in folgende Projektschritte: Analyse der Gesamtverkehrssituation, Untersuchung der Schwachstellen, Entwicklung von Standards und schließlich Konzeptionen und Maßnahmen. Im Rahmen der Erstellung wird es u.a. für Kommunen, Schulen, Verkehrsunternehmen und Einwohnern viele Möglichkeiten der aktiven Mitwirkung geben. Auch Belange von Menschen mit Einschränkungen und Interessensverbände werden in die Erstellung Eingang finden. Informationen hierzu ergehen ca. zwei bis vier Wochen vor Termin an die betreffenden Empfänger. Die Erhebungen und Befragungen werden teils in Workshops und teils durch Fragebogen (Papier und online) stattfinden. 

Die Fortschreibung erfolgt in enger zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit dem integrierten Mobilitätskonzept. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Konzepten besteht darin, dass es sich beim Nahverkehrsplan um eine Pflichtaufgabe mit klar definierten Inhalten rund um den ÖPNV handelt. Die Erstellung des Mobilitätskonzepts ist hingegen eine freiwillige Aufgabe, die in ihrer inhaltlichen Gestaltung frei(er) ist und insbesondere den Ausbau und das Zusammenspiel aller weiterer Mobilitätsformen fokussiert. Bereits in der Ausschreibung wurde darauf geachtet, dass der Nahverkehrsplan und das Mobilitätskonzept wie Zahnräder ineinandergreifen. Innovative Mobilitätslösungen sollen schrittweise zu einem zukunftsfähigen Angebot führen.

Förderprojekte: 

Keine Förderung möglich.